Rentenrechner Witwenrente – Online berechnen so gehts

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Bei der Witwenrente handelt es sich um eine Rentenleistung, die von der deutschen Rentenversicherung gewährt wird. Auf Witwenrente hat man Anspruch, wenn der Ehepartner zu Tode kommt. Aber nicht nur verheiratete Menschen können die Witwenrente beantragen. Auch Partner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können die Witwenrente nach dem Versterben des Partners oder der Partnerin beantragen.

Wie hoch die Witwenrente im Einzelnen ist, lässt sich pauschal nicht sagen, da zu deren Berechnung stets individuelle Faktoren herangezogen werden. Zum einen spielt das Geburtsjahr des Antragstellers sowie des verstorbenen Partners eine wichtige Rolle. Aber auch das eigene respektive das Einkommen des Partners wirken sich unmittelbar auf den Rentensatz aus.

Bevor die Leistung bei der deutschen Rentenversicherung beantragt wird, muss noch festgestellt werden, ob Anspruch auf eine große oder kleine Witwenrente besteht. Große Witwenrente kann etwa bezogen werden, wenn der überelbende Partner das Kind des verstorbenen Partners weiter erzieht.

Um überhaupt für den Bezug von Witwenrente infrage zu kommen, muss eine weitere wesentliche Voraussetzung erfüllt werden. So gibt der Gesetzgeber vor, dass die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben muss. Wer sich also erst kurz vor dem Tode des Partners traut, der hat keinen Anspruch auf die Leistung.

Rentenrechner Witwenrente – Per online berechnen

Mit einem Rentenrechner lässt sich die Höhe der Witwenrente ganz einfach berechnen. Auf der entsprechenden Webseite unter anderem bei der deutschen Rentenversicherung steht ein Formular bereit, welches ausgefüllt werden muss. Sind alle Angaben gemacht, lässt sich di Witwenrente kostenlos online berechnen. So wird der Interessent zum Beispiel gefragt, aus welchem Bundesland er stammt, da es auch hier unterschiede hinsichtlich der Höhe der Witwenrente gibt. Des Weiteren müssen Angaben zur Einkommenssituation gemacht werden. Das Datum der Eheschließung ist ebenfalls anzugeben, da auch dieses sich auf die Höhe der Rentenleistung auswirkt. Der Rentenrechner sollte regelmäßig genutzt werden, da sich die Höhe der Witwenrente mit fortdauernder Ehezeit verändert.
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