Witwenrente berechnen – Was Sie wissen sollten

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Wer wissen möchte, wie viel Rentengeld ihm im Falle des Todes des Ehepartners zusteht, der kann eine Berechnung der Witwenrente ganz einfach online durchführen. So steht beispielsweise auf Brutto-Netto-Rechner.info die Möglichkeit zur Verfügung, die Höhe der Witwenrente zu ermitteln. Um die Witwenrente berechnen zu können, fragt der Online-Rechner verschiedene Daten ab. So muss zunächst angegeben werden, ob der Hinterbliebene aus den alten oder neuen Bundesländern stammt. Auch muss angegeben werden, ob der überlebende Ehepartner selbst Rentner ist, da sich dieser Umstand auf die Höhe der Witwenrente auswirkt.

Der Interessent wird ebenso nach dem Datum der Hochzeit gefragt. Des Weiteren müssen Angaben zum eigenen und dem Einkommen des Verstorbenen gemacht werden. Hat dieser vor seinem Tode bereits Rente bezogen, dann ist Auskunft über die Rentenbezüge zu geben. Bevor das Formular ausgefüllt wird, muss noch abgeklärt werden, ob ein Anspruch auf große oder kleine Witwenrente besteht. Dies hängt von verschiedenen Lebensumständen ab. Auf große Witwenrente hat man zum Beispiel Anspruch, wenn das Kind des Verstorbenen weiter erzogen wird. Weitere wissenswerte Informationen zur Witwenrente stellt die deutsche Rentenversicherung auf ihren Internetseiten zur Verfügung.

Alle wissenswerten Informationen im Überblick

Auf die Witwenrente haben Männer und Frauen Anspruch, wenn der Ehepartner verstirbt. Um Witwenrente zu beziehen, ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Die Höhe der Witwenrente orientiert sich dabei an unterschiedlichen Faktoren. So kann der Geburtsjahrgang sich auf die Rentenhöhe auswirken. Aber auch der Zeitpunkt der Heirat spielt bei der Berechnung eine Rolle.

Um den Anspruch auf Witwenrente geltend zu machen, muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Trauungen, etwa am Sterbebett, sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Witwenrente kann übrigens nicht nur im Falle des Todes des Ehepartners bezogen werden. Auch Personen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften zusammenleben, haben nach dem Tod des Partners oder der Partnerin die Möglichkeit, die Hinterbliebenenrente zu beantragen.