Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko

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In der Bundesrepublik Deutschland ist es für Fahrzeugbesitzer verpflichtend, eine KFZ Versicherung abzuschließen. In der Versicherung sind allgemeine Haftpflichtschäden versichert, zu welchen Personen-, Sach- und Vermögensschäden zählen. Kommt es zu einem Unfall oder ein fremdes Fahrzeug wird beschädigt, kommt die Versicherung für die Kosten auf. Versicherung ist jedoch nicht gleich Versicherung. So kann sich der Versicherte entscheiden, durch welchen Versicherungsschutz er abgesichert sein möchte. Er kann zum Beispiel wählen, ob es eine Vollkasko oder eine Teilkasko Versicherung sein soll.

Vollkasko oder Teilkasko

Viele Fahrzeughalter wissen gar nicht, für welche Schäden die eigene KFZ Versicherung wirklich aufkommt. Daher ist es vor einem Wechsel beziehungsweise vor einem Vertragsabschluss wichtig, sich umfassend mit dem Leistungsspektrum auseinanderzusetzen. Wie der Name schon vermuten lässt, sind in einer Teilkasko Versicherung nicht so viele Schäden versichert, wie in einer Vollkasko Versicherung.
Versicherungsmodell

Welche Versicherung ist nun die richtige?

Welches Versicherungsmodell individuell infrage kommt, hängt natürlich auch immer von den dazugehörigen Kosten ab. Wer sich für eine Teilkasko entscheidet, der versichert sein Fahrzeug gegen Diebstahl. Auch Schäden, wie Glasbruch oder solche, die durch einen Brand oder eine Explosion entstehen können, sind im Versicherungsschutz der Teilkasko Versicherung inbegriffen. Verschiedene Schäden, die durch das Wetter begünstigt werden, übernimmt die Teilkasko Versicherung.

Wer sich für den umfassenderen Versicherungsschutz der Vollkasko Versicherung entscheidet, der profitiert zum einen von allen Leistungen, die auch in der Teilkasko enthalten sind. Hier erwarten den Versicherten jedoch zusätzliche Leistungen. Darunter zum Beispiel mutwillige Schäden durch dritte, wenn das Kfz etwa zerkratzt wird. Sollte es nach selbst verschuldeten Verkehrsunfällen zu Blechschäden am Fahrzeug kommen, dann können auch diese gegenüber der KFZ Versicherung geltend gemacht werden.

Weiterhin sollte der KFZ Besitzer wissen, dass er jedes Jahr die Möglichkeit hat, eine neue Versicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Stichtag für einen Wechsel ist in jedem Jahr der 30 November. Aufgrund der vielfältigen Policen und Versicherungsgesellschaften ist es auch lohnenswert jährlich einen Versicherungsvergleich durchzuführen.