Lufthansa Streik – Diese Rechte haben Verbraucher

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Seit nunmehr über 12 Monaten befinden sich im Wechsel die Piloten oder die Flugbegleiter der Lufthansa in einem Streik. Aktuell wird der Lufthansa Streik von den Flugbegleitern durchgeführt. Sie kämpfen durch die zeitweilige Niederlegung der Arbeit für ihre Rechte. Jedoch haben bei einem Lufthansa Streik nicht nur die Mitarbeiter selbst viele Rechte, die sie in Anspruch nehmen können. Ebenso betroffen davon sind die Fluggäste, die entweder gar nicht auf ihren Flug zurückgreifen können oder durch den Lufthansa Streik auf ausweichende Flüge angewiesen sind.

Manchmal ist sogar ein Umbuchen auf die Bahn oder das Auto nötig. Dadurch entstehen den Flugästen nicht nur höhere Kosten, sondern mitunter auch Verdienstausfälle, die aber nicht ohne Weiteres hingenommen werden müssen. So stehen Verbraucher bei jedem Lufthansa Streik verschiedene Rechte zu, die nicht nur bekannt sein, sondern auch wahrgenommen werden sollten

Darauf müssen sich Fluggäste beim Streik einstellen

Der aktuelle Lufthansa Streik betrifft vor allem Flüge, die mit den Lufthansa Standorten in Düsseldorf oder Frankfurt am Main zu tun haben. Der dritte Standort München ist am Anfang des Streiks der Flugbegleiter noch nicht betroffen, da im Bundesland Bayern aktuell noch Schulferien sind.

Dennoch müssen sich Fluggäste bei diesem Lufthansa Streik auf ein längeres Andauern der Arbeitsniederlegungen einstellen. Wer jetzt einen Flug buchen möchte, sollte sich also auf den Lufthansa Streik einstellen. Wer bereits vor der Streikankündigung gebucht hat, kann seinen Flug umbuchen oder ganz stornieren, ohne das zusätzliche Kosten entstehen.

Sich ausreichend über den Streik informieren

Ob der eigene Flug vom aktuellen Lufthansa Streik betroffen ist, kann jeder ganz einfach bei der Lufthansa erfragen. Das geht sowohl telefonisch als auch auf der Internetseite der Fluggesellschaft. Sowohl online als auch am Telefon ist es übrigens auch möglich, den streikbedingt gestrichenen Flug kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren.

Was Pauschalreisende beim Streik tun können

Sind Flüge von Pauschalreisenden vom Lufthansa Streik unmittelbar betroffen, kann leider nicht die ganze Reise storniert werden. Es ist jedoch möglich, eine Minderung des Pauschalpreises zu erreichen. Dafür muss sich der Flug um mindestens bis zu vier Stunden oder länger verspäten bzw. ganz entfallen.

Ab der fünften Stunde des Flugausfalls lässt sich der Tagespreis für die Pauschalreise sogar für jede angefangene Stunde um bis zu 5% mindern. Fluggästen ist es beim Lufthansa Streik allerdings nur sehr schwer möglich, vor Ort eine finanzielle Entschädigung zu erwirken. Hier folgt zumeist ein längerer Rechtsstreit, dafür kann sich der Flugreisende an einen entsprechenden Rechtsanwalt oder an die Schlichtungsstellen für Fluggäste wenden.

Die Betreuung darf beim Lufthansa Streik nicht entfallen

Auch wenn die Flugbegleiter nun für fast eine ganze Woche die Arbeit niederlegen, darf das nicht bedeutet, dass der Fluggast vor Ort nicht entsprechend betreut wird. Vielmehr sind die Fluggesellschaften dennoch dazu verpflichtet, Getränke und Verpflegung bereitzustellen. Das Gleiche gilt für Kommunikationsmöglichkeiten, so müssen ab einer Wartezeit von zwei Stunden, Kommunikationswege, wie Fax, E-Mail oder Telefon, kostenfrei zu Verfügung gestellt werden.

Welche Betreuungsleistungen im Einzelnen von der Lufthansa beim Lufthansa Streik gewährt werden müssen, hängt von der Dauer der Wartezeit und der Flugdistanz ab. Der Flugreisende darf jedoch auch auf eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel bestehen, wenn ihm durch den Streik ein rechtzeitiges Weiterreisen nicht möglich sein sollte.