Postbus stornieren – Diese Rechte haben Fahrgäste

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Postbus stornieren: Urlaubs- oder Geschäftsreisen mit dem Fernbus erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Dies liegt nicht zuletzt an den günstigeren Preisen, mit welchen der Fahrgast im Gegensatz zu Reisen mit der Bahn rechnen darf. Auch ist das Angebot an Fernbusunternehmen und möglichen Strecken mittlerweile sehr vielfältig geworden, sodass auch das Unternehmen Postbus attraktive Anreize für den Kunden schafft.

Dennoch kann es immer sein, dass eine Reise aus irgendwelchen Gründen nicht angetreten kann. In diesem Fall ist es natürlich möglich, Reisen mit Postbus zu stornieren. Auch wenn es mal zu einer Verspätung kommt, haben Fahrgäste entsprechende Rechte, die sie auch wahrnehmen sollten.

Postbus stornieren – So muss vorgegangen werden

Wer Postbus stornieren möchte, kann dies bis 12 Stunden vor dem reiseantritt tun. Neben einer Stornierung ist aber auch die Umbuchung einer Fahrt möglich. Hier sind allerdings die Geschäftszeiten des Unternehmens zu beachten. Auch wird online darauf hingewiesen, dass das Postbus stornieren oder umbuchen telefonisch beim Kundenservice geschehen sollte.

Auch umbuchen ist möglich

Kann die Reise mit dem Fernbusunternehmen der deutschen Post nicht angetreten werden, lässt sie sich auch einfach für einen anderen Zeitpunkt umbuchen. Die Umbuchung kann auch vor Ort in einer Postfiliale vorgenommen werden. Für die Umbuchung einer Postbusreise wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig.

Mit diesen Kosten müssen Fahrgäste rechnen

Postbus stornieren ist nur telefonisch möglich. Auch hier müssen Fahrgäste eine Gebühr entrichten. Pro Ticket, was storniert werden soll, müssen 10,00 Euro aufgebfracht werden.

Was im Falle einer Verspätung zu tun ist

Auch im Falle einer Verspätung oder eines Busausfalls kann der Fahrgast seine Rechte gegenüber Postbus geltend machen. Hat eine Postbus Fahrt mehr als zwei Stunden Verspätung oder wird sogar ganz annulliert, dann ist der Beförderer, also Postbus dazu verpflichtet, dem Kunden bei Strecken, die weiter als 250 Kilometer sind die Weiterfahrt zu ermöglichen. Sollte das nicht möglich sein, darf der Fahrgast auch eine Erstattung des vollständigen Fahrpreises verlangen.

Postbus stornieren – Seit März 2013

Diese Fahrgastrechte sind seit März 2013 in einer EU-weiten Richtlinie geregelt und dürfen in Anspruch genommen werden. Sollte sich der Beförderer verweigern, die Weiterfahrt zu ermöglichen beziehungsweise den Fahrpreis zu erstatten, kann von Seiten des Fahrgasts sogar eine Entschädigung verlangt werden. Diese darf 50% des vollständigen Fahrpreises betragen.