Den Hausrat adäquat versichern – Was es für Versicherte zu beachten gilt

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Im Alltag vieler Menschen spielen Versicherungen eine wichtige Rolle. Während einige Policen sogenannte Pflichtversicherungen sind und zwingend abgeschlossen werden müssen, gibt es auch zahlreiche freiwillige Versicherungsangebote, die mehr oder weniger sinnvoll sind. Zu den zweifelsfrei sinnvollen Angeboten zählt die Hausratversicherung. Wie der Name schon sagt, tritt die Hausratversicherung für die Sicherung des Hausrats, also des eigenen Hab und Guts ein.

Sollten die eigenen Habseligkeiten beispielsweise durch einen Brand oder einen Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen werden, kann die Hausratversicherung mit der Regulierung und Finanzierung des Schadens beauftragt werden. Die Hausratversicherung kommt aber auch für Schäden auf, die weitaus häufiger geschehen, als ein Brand oder ein Wasserschaden. So ist aktuellen statistischen Untersuchungen zu entnehmen, dass in Deutschland alle vier Sekunden ein Einbruch geschieht. Sollten Wertgegenstände also durch einen Einbruch oder Diebstahl verloren gehen, kann die Hausratversicherung auch in diesen Fällen ein kompetenter Partner sein.

Was der Versicherte für die Schadensregulierung tun muss

Kommt es zu einem derartigen Schaden, muss die Hausratversicherung vom Versicherten rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Das sollte unmittelbar nach Auftreten des Schadens geschehen. Weiterhin ist es wichtig, dass der Versicherte eine Art Dokumentation anfertigt. In dieser sollte die Art des Schadens aufgeführt werden. Hilfreich ist es auch, wenn etwa nach einem Brand- oder Wasserschaden Bilder angefertigt werden. Die Versicherung kann sich zudem ein besseres Bild machen, wenn Fotografien vom Zustand vorher und nachher vorhanden sind.

Was die Versicherung für die Schadensregulierung tut

Hat der Versicherungsnehmer seiner Versicherungsgesellschaft eine Beschädigung oder Zerstörung seines Hausrats gemeldet, wird die Versicherung umgehend tätig. Es wird zunächst ein Schadensgutachten angefertigt. In diesem finden sich verschiedene Informationen wieder, so werden die Art des Schadens erfasst und die Kosten zusammengetragen, die für die Regulierung notwendig sind. Die Versicherungsgesellschaft kümmert sich dann um die Behebung des Schadens und übernimmt die entstehenden Kosten.

Warum Veränderungen in der Umgebung unbedingt angezeigt werden müssen

Zu den weiteren Pflichten des Versicherungsnehmers gehört es, der Hausratversicherung Veränderungen in der eigenen Umgebung unverzüglich zu melden. Das ist notwendig, weil sich so das Schadensrisiko verändert und eventuell Änderungen am Versicherungsschutz vorgenommen werden müssen. Es sind zumeist äußere Faktoren, die das Gefahrenrisiko des Versicherten verändern können. Damit die Hausratversicherung dann auch im Versicherungsfall angesprochen werden kann, müssen diese Veränderungen übermittelt werden. Wer sich nicht dran hält, verliert unter Umständen seinen Versicherungsschutz im Schadensfall.

Diese Veränderungen sollten der Hausratversicherung gemeldet werden

Finden Bauarbeiten am Haus statt und es ist deshalb die Aufstellung eines Baugerüsts notwendig, handelt es sich bereits um eine äußere Veränderung, die der Versicherung als neue Gefahrenlage angezeigt werden muss. Ein Baugerüst macht es Einbrechern nämlich in der Regel leichter, sich Zutritt zum fremden Eigentum zu verschaffen, dadurch verändert sich die Gefahrenlage des Versicherten. Das gleiche gilt übrigens für den Brandschutz.

Öffnet in der Umgebung etwa ein Betrieb, der mit brennbaren Materialien arbeitet, steigt die Brandgefahr erheblich, da sich Brände auch auf die nähere Umgebung auswirken können. Beabsichtigt der Versicherte für mehr als 60 Tage seinen Wohnsitz zu verlassen, etwa für einen Auslandsaufenthalt, muss die Hausratversicherung darüber ebenfalls informiert werden, da eine leer stehende Wohnung natürlich ein höheres Einbruchs- und Diebstahlrisiko in sich birgt.

Wie die Änderungsmitteilung erfolgen sollte

Wer seiner Hausratversicherung eine Veränderung in seiner Umgebung mitteilen möchte, sollte das immer in schriftlicher Form tun. Auch raten Experten dazu, lieber einmal zu häufig eine Veränderung zu übermitteln, damit der Versicherungsschutz auch bestehen bleibt und der Versicherte am Ende nicht nur einen Wertgegenstand, sondern auch sein Erspartes verliert und auf hohen Kosten sitzen bleibt.

Weitere Informationen über die Versicherungsmöglichkeiten des Hausrats und die Art der Schäden, die abgesichert werden können, lassen sich hier einsehen. Die Hausratversicherung ist auf jeden Fall eine freiwillige Police, über deren Abschluss es sich lohnt nachzudenken.