Führerschein beantragen – mit welchen Kosten rechnen ?

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Führerschein beantragen Kosten

Wer seinen Führerschein neu beantragen möchte, der muss nicht nur mit einigen Wochen Wartezeit rechnen, sondern auch mit verschiedenen Kosten. In der Regel kostet die Neubeantragung eines Führerscheins zwischen 35€ und 50 €. Wer nun die relativ lange Wartezeit nicht überbrücken möchte oder kann, weil er auf seinen fahrbaren Untersatz angewiesen ist, der hat zwei Möglichkeiten, um die Wartezeit zum umgehen. Zum einen kann die zuständige Behörde dem Fahrzeugführer eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen. Diese kann dann bei Fahrzeugkontrollen anstatt des Führerscheins vorgezeigt werden.

Ersatzführerschein beantragen

Für diese Ersatzbestätigung müssen etwa 70 Euro investiert werden. Eine weitere Möglichkeit, nicht auf das Kfz verzichten zu müssen, stellt die Expresslieferung der Fahrerlaubnis dar. Wer sich für diese Variante entscheidet, der hält das neue Dokument bereits nach zwei Tagen in den Händen. Allerdings sind die Kosten hierfür ungleich höher.

Wer sich jetzt nicht sicher ist, welche Stelle für die Neubeantragung in seiner Stadt zuständig ist, der kann im Internet nachschauen. Dort gibt es Anlaufstellen und Kontaktdaten zu den wichtigen Ansprechpartnern zu finden. Das biometrische Passbild sollte übrigens von einem Fotografen angefertigt werden, damit es von der Führerscheinstelle auch anerkannt und akzeptiert wird.

Führerschein beantragen

Wer seinen Führerschein verloren hat oder wenn dieser durch einen Diebstahl abhandengekommen ist, muss diesen neu beantragen. Bevor der Führerschein allerdings neu beantragt werden kann, sollte zuerst einmal die nächste Polizeidienststelle aufgesucht werden. Bei dieser ist der Verlust anzuzeigen.

Führerschein beantragen: Nachdem der Verlust bei der Polizei angezeigt wurde, erhält der Fahrzeugbesitzer von dieser eine Verlustmeldung. Mit diesem Dokument und zusätzlich einem biometrischen Passfoto kann die zuständige Behörde aufgesucht werden. Dies ist entweder eine Führerscheinbehörde oder ein bestimmter Ansprechpartner im Rathaus vor Ort. Zu beachten ist jedoch, dass der neue Führerschein nicht gleich ausgehändigt werden kann. Zumeist entstehenden dem Autofahrer drei bis sechs Wochen Wartezeit.