Die Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht

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Heutzutage ist es längst nicht mehr so, dass Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, im Alter auch von ihrer Rente leben können. Daher basiert das Rentensystem in Deutschland auch auf drei Säulen, die miteinander kombiniert werden sollten, da sie einander ergänzen. Der Staat gewährt Rentnern die gesetzliche Rentenversicherung, die zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgewendet werden soll.

Weiterhin gibt es die betriebliche Altersvorsorge, die dafür vorgesehen ist, im Alter vom gleichen Wohlstand zu profitieren, wie in jungen Jahren. Die dritte Säule beschreibt die private Altersvorsorge, die zur Schließung offener Finanzlücken herangezogen werden kann. Bei der privaten Altersvorsorge stehen dem Versicherten zahlreiche Varianten und Kombinationsmöglichkeiten zur Verfügung. Manche Modelle werden staatlich gefördert, bei anderen ist die Entscheidungsfreiheit über die eingezahlte Versicherungssumme größer.

Durch die Rentenversicherung monatlich abgesichert sein

Der Vertragsschluss einer privaten Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht empfiehlt sich vor allem für alle Versicherungsnehmer, die sich monatlich finanziell abgesichert fühlen möchten. Im Gegensatz zur Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht bietet die Variante ohne lediglich die Möglichkeit, die Versicherungssumme ab einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt in monatlichen raten ausgezahlt zu bekommen.

Die Möglichkeit einer größeren Einmalzahlung wird nicht geboten. So stehen dem Versicherten nur geringfügige Möglichkeiten zur Verfügung, eigenständig über die Verwendung seines Ersparten zu bestimmen. Sollten größere Summen aufgebracht werden müssen, ist das bei einer Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht nicht ohne Weiteres möglich – es sei denn, der Betroffene kann auf andere Ersparnisse zurückgreifen.

Option mit Kapitalwahlrecht

Dennoch bietet die Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht einen entscheidenden Vorteil. Sie wird definitiv bis zum Tod des Versicherten ausbezahlt. Bei der Option mit Kapitalwahlrecht orientiert sich die Dauer der Auszahlung vielmehr an den Konditionen des Kapitalfonds. Auch in steuerlicher Hinsicht erweist sich die Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht als vorteilhaft.

Während der Ansparphase ist der Versicherungsnehmer nämlich nicht verpflichtet, Kapitalertragssteuer abzuführen. Rentenpolicen ohne Kapitalwahlrecht werden zudem staatlich gefördert, etwa im Falle der Rürup-Rente. Hier gibt es zwar festgelegte Konditionen, etwa den Beginn der Auszahlung betreffend, dennoch bietet dieses Modell eine gute Möglichkeit, im Alter finanziell abgesichert zu sein.