Was kann man gegen Mobbing im Internet tun?

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In Zeiten der digitalen Kommunikation werden im Internet vor allem soziale Netzwerke vielfach genutzt. Die Nutzung erstreckt sich dabei ebenso über den privaten als auch über den beruflichen Bereich. Was jeder einzelne online über sich preisgibt, bleibt jedoch nicht immer ohne Folgen. Leider werden soziale Plattformen auch genutzt, um seine Meinung auf unfaire Art und Weise zu äußern. Mobbing im Internet, auch Cyber-Mobbing genannt, ist heutzutage keine Seltenheit mehr.

Besonders häufig sind junge Menschen, vor allem Schüler, davon betroffen. Oftmals siegt bei den Betroffenen die Angst oder sie geben sich selbst die Schuld an den Vorfällen. Daher bleiben viele Fälle von Cyber-Mobbing nicht nur ohne Aufklärung und Folgen, sondern werden gar nicht erst entdeckt. Da es sich beim Mobbing über das Internet aber um ein sehr ernst zu nehmendes Thema handelt, sollten Betroffene wissen, dass Ihnen auch Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sich gegen dieses unrechtmäßige Verhalten zu wehren. Inzwischen gibt es bundesweit Beratungsstellen, die sich auf Cyber-Mobbing und seine Bekämpfung spezialisiert haben.

Mobbing – So wehren Betroffene sich richtig

Wer Opfer von privaten Rachefeldzügen im Internet geworden ist, sollte auf keinen Fall Stillschweigen darüber bewahren. Vielmehr sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen. Hierfür ist es lediglich wichtig, dass der Täter bekannt ist. Bei Beleidigungen, Verleumdungen oder übler Nachrede kann Strafanzeige gestellt werden.

In besonders schwerwiegenden Fällen, dem sogenannten Stalking lohnt es sich auch Polizei und Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen. Schwere Fälle von Internet-Mobbing lieben zum Beispiel vor, wenn dem Opfer eine Verletzung von Leib und Leben angedroht wird oder wenn mit dessen personenbezogenen Daten falsche Warenbestellungen aufgegeben werden. Zivilrechtlich besteht ein Anspruch auf Unterlassung und je nach Sachverhalt auch auf Schadenersatz.

Ist der Täter, wie in den meisten Fällen unbekannt, dann bleibt Betroffenen noch die Möglichkeit, direkt gegen den Betreiber des sozialen Netzwerks oder Internetforums vorzugehen. Er sollte Unterlassungs- oder Löschungsansprüche geltend machen. Um im Ernstfall Recht zu bekommen, muss der Betroffene von Cyber-Mobbing immer an die Beweissicherung denken.

Sollte er einen nicht wahrheitsgemäßen oder persönlichkeitsverletzenden Beitrag über sich auf einer Internetplattform finden, dann ist ein Screenshot als Beweis davon anzufertigen. Wichtig ist, dass sich das Opfer jemandem anvertraut, um seelische Folgen im Rahmen zu halten. Gegen die Täter vorzugehen erweist sich zwar oftmals als sehr langwierig, es ist jedoch besser, als diese unbestraft davon kommen zu lassen.