Was besagt die 17-18-Regel fur Treppen?

Was besagt die 17-18-Regel fur Treppen

Die sogenannte 17-18-Regel für Treppen wird häufig genannt, wenn es um eine angenehme Stufenhöhe und die Planung einer gut begehbaren Treppe geht. Hinter der Bezeichnung steckt allerdings keine eigenständige mathematische Regel, nach der jede Treppenstufe zwingend exakt 17 oder 18 Zentimeter hoch sein müsste. Gemeint ist vielmehr ein in der Praxis bewährter Bereich der Steigungshöhe. Bei vielen komfortablen Treppen liegt die Höhe einer einzelnen Steigung ungefähr zwischen 17 und 18 Zentimetern.

Was bedeutet die 17-18-Regel bei Treppen genau?

Im Treppenbau bezeichnet die Steigung den Höhenunterschied von einer Trittstufe zur nächsten. Beträgt diese Höhe beispielsweise 17 Zentimeter, müssen beim Hinaufgehen mit jeder Stufe 17 Zentimeter Höhenunterschied überwunden werden. Bei einer Steigung von 18 Zentimetern sind es entsprechend 18 Zentimeter.

Der Bereich zwischen 17 und 18 Zentimetern hat sich bei zahlreichen Treppenkonstruktionen als angenehm erwiesen, weil er einen vernünftigen Kompromiss zwischen Platzbedarf und Begehkomfort ermöglicht. Sehr niedrige Stufen können zwar komfortabel wirken, verlangen jedoch einen größeren horizontalen Platzbedarf. Besonders hohe Stufen verkürzen dagegen den Treppenlauf, erhöhen aber den Kraftaufwand und können das Hinabgehen unangenehmer machen.

Die häufig verwendete Bezeichnung 17-18-Regel darf deshalb nicht mit einer pauschalen gesetzlichen Vorschrift verwechselt werden. Bei der fachgerechten Treppenplanung sind der Gebäudetyp, die Nutzung, das erforderliche Steigungsverhältnis und die jeweils maßgeblichen baurechtlichen beziehungsweise arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

Besonders anschaulich ist das Verhältnis 17/29. Es bedeutet 17 Zentimeter Steigung bei 29 Zentimetern Auftritt. Die Schrittmaßrechnung lautet:

2 × 17 cm + 29 cm = 63 cm

Auch eine Treppe mit 18 Zentimetern Steigung kann ein sehr gutes Schrittmaß besitzen:

2 × 18 cm + 27 cm = 63 cm

Beide Varianten erfüllen damit exakt das häufig als Planungswert verwendete Schrittmaß von 63 Zentimetern, fühlen sich beim Begehen jedoch nicht vollkommen gleich an. Die Variante 17/29 ist flacher und benötigt mehr Grundfläche. Das Verhältnis 18/27 führt zu einer etwas steileren und kompakteren Treppe.

Die Schrittmaßregel als Grundlage

Die Schrittmaßregel gehört zu den zentralen Grundlagen der klassischen Treppenberechnung. Ausgangspunkt ist die menschliche Schrittlänge. Beim Gehen auf einer waagerechten Fläche wird eine bestimmte horizontale Strecke zurückgelegt. Beim Treppensteigen kommt zusätzlich eine vertikale Bewegung hinzu. Je größer die zu überwindende Höhe einer Stufe wird, desto geringer muss deshalb der horizontale Anteil des Schrittes ausfallen, wenn ein natürlicher Bewegungsrhythmus erhalten bleiben soll.

Mathematisch wird dieser Zusammenhang mit der Formel

2 × s + a = Schrittlänge

beschrieben. Dabei steht „s“ für die Steigung und „a“ für den Auftritt.

Für gut begehbare Treppen wird eine Schrittlänge innerhalb eines Bereichs von etwa 59 bis 65 Zentimetern zugrunde gelegt. Der bekannte Wert von 63 Zentimetern liegt innerhalb dieses Bereichs und eignet sich besonders gut für anschauliche Berechnungen.

Bei 17,5 Zentimetern Steigung ergibt sich beispielsweise:

2 × 17,5 cm = 35 cm

63 cm − 35 cm = 28 cm

Das entsprechende Steigungsverhältnis beträgt somit 17,5/28.

Bei 18,5 Zentimetern Steigung wären es:

2 × 18,5 cm = 37 cm

63 cm − 37 cm = 26 cm

Das Ergebnis lautet 18,5/26.

Daran lässt sich erkennen, warum die Treppenplanung nicht mit einer isolierten Stufenhöhe durchgeführt werden sollte. Eine Steigung von 18 Zentimetern sagt ohne Kenntnis des Auftritts noch wenig über die tatsächliche Begehbarkeit aus. Eine Kombination von 18 Zentimetern Steigung und 27 Zentimetern Auftritt besitzt ein ausgewogenes Schrittmaß. Dieselbe Steigung mit einem wesentlich kleineren Auftritt würde zu einer deutlich steileren Treppe führen.

Warum gelten 17 cm Steigung und 29 cm Auftritt als besonders günstig?

Das Verhältnis von 17 Zentimetern Steigung und 29 Zentimetern Auftritt nimmt bei der Treppenplanung eine besondere Stellung ein. Es erfüllt nicht nur die Schrittmaßregel mit exakt 63 Zentimetern, sondern entspricht zugleich zwei weiteren traditionellen Planungsregeln für Treppen: der Sicherheitsregel und der Bequemlichkeitsregel.

Die Sicherheitsregel lautet:

Steigung + Auftritt = 46 cm

Bei 17/29 ergibt sich:

17 cm + 29 cm = 46 cm

Die Bequemlichkeitsregel wird dagegen mit

Auftritt − Steigung = 12 cm

beschrieben. Auch hier passt das Verhältnis 17/29 exakt:

29 cm − 17 cm = 12 cm

Dadurch entsteht eine vergleichsweise flache Treppe mit großzügiger Trittfläche. Gerade beim Hinabgehen ist ein ausreichender Auftritt von Bedeutung, weil ein größerer Teil des Fußes sicher auf der Stufe Platz findet.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ausschließlich 17/29 eine gute Treppe ergibt. Das Verhältnis 18/27 erfüllt ebenfalls das Schrittmaß von 63 Zentimetern und ist im Wohnungsbau aufgrund des geringeren Platzbedarfs interessant. Zwischen beiden Varianten liegt beispielsweise 17,5/28.

Die Wahl ist deshalb immer auch eine Frage der verfügbaren Grundfläche. Eine flachere Treppe benötigt einen längeren Treppenlauf. In einem großzügigen Grundriss lässt sich ein komfortables Verhältnis leichter verwirklichen als in einem engen Treppenhaus. Der Versuch, möglichst wenig Grundfläche zu verbrauchen, führt dagegen schnell zu höheren Steigungen und kleineren Auftritten.

17 oder 18 cm: Welche Stufenhöhe ist besser?

Eine pauschale Entscheidung zwischen 17 und 18 Zentimetern ist fachlich wenig sinnvoll. Beide Werte können zu einer gut begehbaren Treppe führen. Der Unterschied zeigt sich vor allem beim Komfort, bei der Anzahl der Steigungen und beim benötigten Platz.

Eine Steigung von ungefähr 17 Zentimetern führt zu einer eher flachen Treppe. Der Höhenunterschied je Schritt ist geringer, wodurch das Hinaufgehen tendenziell weniger Kraft erfordert. Gleichzeitig kann ein größerer Auftritt vorgesehen werden. Bei einem Schrittmaß von 63 Zentimetern wären dies 29 Zentimeter.

Eine Steigung von 18 Zentimetern erlaubt dagegen einen Auftritt von 27 Zentimetern. Die Treppe wird dadurch etwas kompakter. Besonders bei begrenzter Grundfläche kann dieser Unterschied relevant sein, da sich der Platzbedarf über mehrere Auftritte summiert.

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Hinzu kommt die vorhandene Geschosshöhe. Sie lässt sich nur selten ohne Rest exakt durch 17 oder 18 Zentimeter teilen. Deshalb wird bei einer realen Treppenberechnung zunächst eine geeignete Anzahl an Steigungen bestimmt. Anschließend wird die gesamte Geschosshöhe durch diese Anzahl geteilt.

Bei einer angenommenen Geschosshöhe von 280 Zentimetern könnten beispielsweise 16 Steigungen vorgesehen werden:

280 cm ÷ 16 = 17,5 cm

Bei einem Schrittmaß von 63 Zentimetern ergibt sich:

63 cm − 2 × 17,5 cm = 28 cm

Das Resultat wäre ein Steigungsverhältnis von 17,5/28. Statt die Treppe zwanghaft auf genau 17 oder 18 Zentimeter festzulegen, entsteht durch die Berechnung eine gleichmäßige und gut passende Lösung.

Treppen richtig berechnen

Eine fachgerechte Berechnung beginnt mit der tatsächlichen Geschosshöhe. Relevant ist der Höhenunterschied zwischen den maßgeblichen fertigen Fußbodenebenen. Ungenaue Rohbaumaße können problematisch sein, wenn spätere Bodenaufbauten nicht berücksichtigt werden.

Im nächsten Schritt wird eine sinnvolle Zahl der Steigungen bestimmt. Als erster Näherungswert kann die Geschosshöhe durch eine gewünschte Steigung im Bereich von ungefähr 17 bis 18 Zentimetern geteilt werden. Das Ergebnis wird auf eine geeignete ganze Zahl gebracht.

Angenommen, die zu überwindende Höhe beträgt 272 Zentimeter. Bei einer angestrebten Steigung von 17 Zentimetern ergibt sich:

272 cm ÷ 17 cm = 16

Damit wären 16 gleich hohe Steigungen möglich. Die tatsächliche Steigung beträgt exakt 17 Zentimeter.

Nun kann der Auftritt über das gewünschte Schrittmaß berechnet werden:

63 cm − 2 × 17 cm = 29 cm

Das Steigungsverhältnis beträgt 17/29.

Bei einer Geschosshöhe von 270 Zentimetern und 15 Steigungen ergibt sich dagegen:

270 cm ÷ 15 = 18 cm

Der passende Auftritt nach der 63-Zentimeter-Schrittmaßregel beträgt:

63 cm − 36 cm = 27 cm

Das Verhältnis lautet 18/27.

Für die tatsächliche Treppenlauflänge muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass die Zahl der Auftritte bei einer üblichen Geschosstreppe nicht einfach mit der Zahl der Steigungen gleichgesetzt werden kann. Der obere Geschossboden übernimmt beim Austritt funktional die letzte Auftrittsebene. Die genaue Konstruktion muss daher anhand des konkreten Treppenverlaufs geplant werden.

Warum gleichmäßige Stufen so entscheidend sind

Neben dem richtigen Verhältnis von Steigung und Auftritt spielt die Gleichmäßigkeit einer Treppe eine zentrale Rolle. Beim Begehen entwickelt sich bereits nach wenigen Stufen ein Bewegungsrhythmus. Der Körper stellt sich unbewusst auf die wiederkehrende Höhe und Tiefe ein.

Weicht eine einzelne Stufe deutlich von diesem Rhythmus ab, entsteht eine Stolperstelle. Besonders kritisch sind Unterschiede an der ersten oder letzten Stufe. Solche Abweichungen können beispielsweise entstehen, wenn nachträglich ein neuer Bodenbelag eingebaut wird und sich dadurch das Niveau des Fertigfußbodens verändert.

Ein mehrere Zentimeter starker zusätzlicher Fußbodenaufbau kann die erste oder letzte Steigung erheblich verändern, wenn dieser bei der Treppenplanung nicht berücksichtigt wurde. Genau deshalb werden Treppen nicht nur anhand abstrakter Rohbaumaße geplant. Estrich, Bodenbeläge und andere relevante Aufbauhöhen müssen in die endgültige Geometrie einfließen.

Auch innerhalb des Treppenlaufs darf nicht willkürlich zwischen 17 und 18 Zentimetern gewechselt werden. Die Bezeichnung 17-18-Regel bedeutet keineswegs, dass beispielsweise eine Stufe 17 Zentimeter und die nächste 18 Zentimeter hoch ausgeführt werden sollte. Ziel ist vielmehr eine möglichst gleichmäßige Steigung über den gesamten Lauf.

Eine gut geplante Treppe zeichnet sich daher nicht nur durch komfortable Einzelmaße aus, sondern durch einen gleichmäßigen Bewegungsablauf vom Antritt bis zum Austritt.

Platzbedarf einer Treppe und Steigungsverhältnis

Zwischen Komfort und Platzbedarf besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Je flacher eine Treppe angelegt wird, desto mehr horizontale Länge benötigt sie. Eine steilere Treppe lässt sich kompakter unterbringen, stellt dafür höhere Anforderungen an die Begehbarkeit.

Dieser Zusammenhang lässt sich an 17/29 und 18/27 erkennen. Bei 17 Zentimetern Steigung werden für dieselbe Geschosshöhe unter Umständen mehr Steigungen benötigt als bei 18 Zentimetern. Gleichzeitig ist jeder Auftritt mit 29 Zentimetern größer. Beide Faktoren können den erforderlichen Raum vergrößern.

Der Flächenbedarf darf allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Eine sehr kompakte Treppe ist nicht automatisch eine gute Treppe. Besonders häufig genutzte Geschosstreppen sollten so ausgelegt werden, dass ein natürlicher Bewegungsrhythmus möglich bleibt.

Bei gewendelten Treppen wird die Planung anspruchsvoller. Die nutzbare Auftrittsbreite verändert sich über die Stufe: innen ist sie kleiner, außen größer. Deshalb wird mit einer definierten Lauflinie beziehungsweise einem Gehbereich gearbeitet. Die entscheidenden Maße werden nicht beliebig an der breitesten Stelle einer gewendelten Stufe angesetzt.

Auch Podeste beeinflussen den Platzbedarf. Sie können einen langen Treppenlauf unterbrechen und Richtungsänderungen ermöglichen. Ob eine gerade, viertelgewendelte, halbgewendelte oder mit Podest ausgeführte Konstruktion sinnvoll ist, hängt deshalb nicht allein von der gewünschten Steigung ab.

Typische Fehler bei der Anwendung der 17-18-Regel

Ein verbreiteter Planungsfehler besteht darin, 17 oder 18 Zentimeter als alleinige Vorgabe für eine gute Treppe zu betrachten. Eine Stufenhöhe kann jedoch nur gemeinsam mit dem Auftritt beurteilt werden. 18 Zentimeter Steigung bei einem passend dimensionierten Auftritt ergeben eine völlig andere Treppe als 18 Zentimeter Steigung mit einer sehr schmalen Trittfläche.

Ebenso problematisch ist die Annahme, jede Treppe müsse zwingend exakt 17 Zentimeter hohe Stufen besitzen. Die reale Geschosshöhe gibt vor, welche gleichmäßige Steigung rechnerisch sinnvoll umgesetzt werden kann. Ein Wert von beispielsweise 17,3 oder 17,5 Zentimetern kann konstruktiv wesentlich besser sein als der Versuch, einen runden Zentimeterwert zu erzwingen.

Ein weiterer Fehler entsteht durch die Verwechslung von Stufentiefe und Auftritt. Bei bestimmten Konstruktionen können sich Trittstufen überdecken beziehungsweise unterschneiden. Das sichtbare oder konstruktive Tiefenmaß einer Stufe muss daher nicht mit dem für die Treppengeometrie entscheidenden Auftritt identisch sein.

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Auch die ausschließliche Orientierung an der Schrittmaßformel reicht für eine vollständige Planung nicht aus. Eine rechnerisch plausible Kombination aus Steigung und Auftritt bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Anforderungen an die konkrete Treppe erfüllt sind. Gebäudenutzung, Treppenart, Laufbreite, Geländer, Handläufe, Kopfhöhe, Podeste, Absturzsicherung und weitere Vorgaben können ebenfalls entscheidend sein.

Die 17-18-Regel eignet sich deshalb hervorragend als Orientierung für den gewünschten Komfortbereich, ersetzt aber keine vollständige Treppenplanung.

Welche Rolle spielen DIN 18065 und andere Vorschriften?

In Deutschland gehört die DIN 18065 zu den wesentlichen technischen Grundlagen für Gebäudetreppen. Sie behandelt unter anderem Begriffe, Messregeln und Anforderungen an Treppenmaße. Welche konkreten Anforderungen bei einem Bauvorhaben gelten, hängt allerdings vom jeweiligen Gebäude und dem rechtlichen Anwendungsbereich ab.

Deshalb sollte die verbreitete Aussage „Eine Treppenstufe muss 17 oder 18 Zentimeter hoch sein“ nicht als allgemeingültige Vorschrift verstanden werden. Für unterschiedliche Treppen und Gebäudesituationen können unterschiedliche Grenzmaße gelten.

Besonders deutlich wird dies bei Arbeitsstätten. Dort beschreibt die ASR A1.8 für Treppen einen Zusammenhang zwischen Schrittlänge, Auftritt und Steigung nach der Schrittmaßregel. Für eine gute Begehbarkeit wird eine Schrittlänge von 59 bis 65 Zentimetern angesetzt. Für die dort erfassten Treppen werden außerdem Bereiche für Steigung, Auftritt und Steigungswinkel vorgegeben. Als besonders sicher begehbar gilt im entsprechenden Zusammenhang das Verhältnis von 17 Zentimetern Steigung und 29 Zentimetern Auftritt.

Im privaten Wohnungsbau können andere Rahmenbedingungen relevant sein. Auch notwendige und nicht notwendige Treppen sind nicht in jeder Hinsicht gleich zu behandeln.

Für die praktische Planung bedeutet dies: Die Schrittmaßregel hilft dabei, eine geometrisch sinnvolle Treppe zu entwickeln. Die Einhaltung der jeweils erforderlichen baurechtlichen und technischen Vorgaben muss davon getrennt geprüft werden.

Sicherheitsregel und Bequemlichkeitsregel

Neben der Schrittmaßregel existieren zwei klassische Kontrollformeln, die bei der Beurteilung eines Steigungsverhältnisses hilfreich sein können.

Die Sicherheitsregel lautet:

Steigung + Auftritt ≈ 46 cm

Sie legt den Schwerpunkt stärker auf ein Verhältnis, bei dem ausreichend Auftrittsfläche vorhanden ist. Das ist insbesondere beim Hinabgehen relevant, weil dort eine zu geringe Auftrittsbreite schneller unangenehm oder unsicher wirken kann.

Die Bequemlichkeitsregel lautet:

Auftritt − Steigung ≈ 12 cm

Sie beschreibt ein Verhältnis, das bei üblichen Treppenneigungen einen hohen Gehkomfort ermöglichen kann.

Besonders interessant ist erneut die Kombination 17/29. Mit 17 Zentimetern Steigung und 29 Zentimetern Auftritt ergeben sich 63 Zentimeter bei der Schrittmaßregel, 46 Zentimeter bei der Sicherheitsregel und 12 Zentimeter bei der Bequemlichkeitsregel.

Das erklärt, weshalb 17/29 in der Fachliteratur und Planungspraxis häufig als ausgesprochen günstiges Steigungsverhältnis auftaucht.

Bei 18/27 ergibt die Schrittmaßregel ebenfalls exakt 63 Zentimeter:

2 × 18 + 27 = 63

Die beiden ergänzenden Formeln werden jedoch nicht mehr exakt getroffen. Das macht 18/27 keineswegs automatisch zu einer schlechten Treppe. Vielmehr zeigt sich daran, dass verschiedene Planungsregeln unterschiedliche Aspekte gewichten.

Entscheidend bleibt die Gesamtgeometrie. Eine Treppe muss zum verfügbaren Raum, zur Nutzung und zu den geltenden Anforderungen passen.

Wie steil sollte eine komfortable Treppe sein?

Der Steigungswinkel entsteht aus dem Verhältnis zwischen Stufenhöhe und Auftritt. Je höher die Steigung und je kleiner der Auftritt, desto steiler verläuft der Treppenlauf. Wird die Steigung reduziert und der Auftritt vergrößert, entsteht eine flachere Treppe.

Eine Treppe mit 17 Zentimetern Steigung und 29 Zentimetern Auftritt liegt bei ungefähr 30 Grad Neigung und befindet sich damit in einem Bereich, der sich angenehm begehen lässt. Das Verhältnis 18/27 führt zu einer etwas größeren Neigung, bleibt aber ein verbreitetes und gut nutzbares Steigungsverhältnis.

Bei einer Haupttreppe innerhalb eines Wohngebäudes ist der Komfort besonders relevant, weil die Treppe täglich vielfach genutzt wird. Eine nur gelegentlich verwendete Nebentreppe kann andere Prioritäten besitzen. Auch bei Treppen in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten oder Fluchtwegen ergeben sich zusätzliche Anforderungen.

Eine besonders flache Treppe ist allerdings nicht automatisch optimal. Werden die Auftritte sehr lang und die Steigungen sehr niedrig, kann der natürliche Schrittwechsel ebenfalls gestört werden. Der Bewegungsrhythmus passt dann nicht mehr gut zur Stufenfolge. Genau an dieser Stelle zeigt sich der Nutzen der Schrittmaßregel: Sie verhindert sowohl ungünstig steile als auch unpassend flache Proportionen innerhalb ihres vorgesehenen Anwendungsbereichs.

17-18-Regel bei bestehenden Treppen

Bei einer vorhandenen Treppe lässt sich das Steigungsverhältnis relativ einfach kontrollieren. Zunächst wird die Steigung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stufen gemessen. Anschließend wird der Auftritt zwischen den Stufenvorderkanten bestimmt.

Liegt beispielsweise eine Steigung von 18 Zentimetern und ein Auftritt von 27 Zentimetern vor, ergibt die Schrittmaßrechnung:

2 × 18 + 27 = 63 cm

Das Verhältnis entspricht damit einem klassischen günstigen Schrittmaß.

Bei 19 Zentimetern Steigung und 25 Zentimetern Auftritt wären es ebenfalls:

2 × 19 + 25 = 63 cm

Die Schrittmaßformel wird somit ebenfalls erfüllt, obwohl die Treppe spürbar steiler ist. Dieses Beispiel verdeutlicht eine wichtige Grenze der reinen Formelbetrachtung: Verschiedene Steigungsverhältnisse können dasselbe Schrittmaß besitzen, aber einen unterschiedlichen Gehkomfort bieten. Zusätzlich müssen die für den konkreten Anwendungsfall geltenden Mindest- und Höchstmaße eingehalten werden.

Bei einer Bestandsprüfung sollte außerdem kontrolliert werden, ob sämtliche Stufen gleichmäßig ausgeführt sind. Einzelne Abweichungen können für den Bewegungsablauf problematischer sein als ein gleichmäßig ausgeführtes, etwas steileres Steigungsverhältnis.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Antritt und Austritt. Nachträglich veränderte Fußbodenhöhen, neue Fliesen, Parkettaufbauten oder andere Beläge können die erste beziehungsweise letzte Steigung verändern.