Welche 3 Anforderungen werden an Treppen gestellt?

Welche 3 Anforderungen werden an Treppen gestellt

Treppen gehören zu den wichtigsten Bauteilen für die vertikale Erschließung eines Gebäudes. Sie verbinden Geschosse miteinander, müssen im Alltag komfortabel begehbar sein und können gleichzeitig eine entscheidende Funktion innerhalb eines Rettungsweges übernehmen. Entsprechend reicht es bei Planung und Ausführung nicht aus, lediglich eine passende Anzahl von Stufen zwischen zwei Ebenen unterzubringen.

Die drei grundlegenden Anforderungen an Treppen

Die Anforderungen an eine Treppe lassen sich nicht auf einzelne Zentimeterwerte reduzieren. Hinter den baulichen Vorgaben stehen Schutzziele, die gewährleisten sollen, dass eine Treppe dauerhaft funktioniert und keine vermeidbaren Gefahren verursacht.

Die erste Anforderung ist die Standsicherheit. Treppen müssen so konstruiert, bemessen, befestigt und ausgeführt werden, dass sie die auftretenden Belastungen sicher aufnehmen und in die tragenden Bauteile des Gebäudes weiterleiten können. Stufen, Treppenläufe, Podeste, Anschlüsse und tragende Konstruktionen dürfen bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht versagen.

Die zweite Anforderung betrifft die Verkehrssicherheit. Eine Treppe muss sicher begehbar sein. Dazu gehören passende Steigungs- und Auftrittsmaße, eine ausreichende nutzbare Treppenlaufbreite, sichere Handläufe, erforderliche Umwehrungen sowie eine Gestaltung, bei der typische Stolper-, Rutsch- und Absturzgefahren möglichst vermieden werden.

Als dritter wesentlicher Bereich kommt der Brandschutz hinzu, wenn die Treppe Bestandteil des baurechtlich erforderlichen Rettungswegs ist. Notwendige Treppen müssen im Brandfall ausreichend sicher nutzbar bleiben. Deshalb gelten abhängig von Gebäude und Situation Anforderungen an die Konstruktion, die verwendeten Baustoffe, notwendige Treppenräume und die Ausbildung des Rettungswegs.

Diese Dreiteilung vermittelt einen guten Überblick. Für die konkrete Planung muss sie allerdings weiter differenziert werden, weil nicht jede Treppe denselben Anforderungen unterliegt.

1. Standsicherheit: Eine Treppe muss dauerhaft tragfähig sein

Eine Treppe muss dauerhaft tragfähig sein

Standsicherheit bildet die konstruktive Grundlage jeder Treppe. Unabhängig davon, ob eine Treppe aus Stahlbeton, Holz, Stahl, Naturstein oder einer Kombination verschiedener Werkstoffe besteht, muss sie sämtliche vorhersehbaren Belastungen zuverlässig aufnehmen.

Dabei wirken nicht ausschließlich die Gewichtskräfte der Personen auf das Bauteil. Zu berücksichtigen sind auch das Eigengewicht der Konstruktion, gegebenenfalls Beläge und Bekleidungen sowie weitere Einwirkungen, die aus Nutzung und Konstruktion entstehen. Die Lasten müssen über Treppenläufe, Podeste, Auflager und Anschlüsse sicher in die übrige Gebäudestruktur übertragen werden.

Eine massive Stahlbetontreppe funktioniert konstruktiv anders als eine leichte Holztreppe oder eine filigrane Stahltreppe. Das Schutzziel bleibt dennoch dasselbe: Bei ordnungsgemäßer Nutzung darf die Konstruktion ihre Tragfähigkeit nicht verlieren.

Befestigungen und Anschlüsse gehören zur Tragkonstruktion

Ein häufiger Denkfehler besteht darin, Standsicherheit ausschließlich mit dem eigentlichen Treppenlauf zu verbinden. Tatsächlich sind Anschlüsse und Befestigungspunkte genauso bedeutsam.

Bei einer Holztreppe können beispielsweise die Verbindungen zwischen Wangen, Stufen und Geschossdecken entscheidend sein. Bei Stahlkonstruktionen spielen Schweiß- und Schraubverbindungen eine entsprechende Rolle. Bei Stahlbetontreppen müssen unter anderem Auflagerung und Bewehrung zur vorgesehenen Tragwirkung passen.

Auch Geländer und Umwehrungen benötigen eine ausreichend belastbare Befestigung. Ein Geländer kann optisch stabil wirken und trotzdem problematisch sein, wenn seine Verankerung den auftretenden Kräften nicht zuverlässig standhält.

Standsicherheit ist deshalb immer als Eigenschaft des gesamten Systems zu verstehen. Material, Dimensionierung, Verbindungsmittel, Untergrund und konstruktive Ausbildung müssen aufeinander abgestimmt sein.

Gebrauchstauglichkeit ergänzt die reine Tragfähigkeit

Eine Treppe sollte nicht erst dann als problematisch gelten, wenn ein Bauteil tatsächlich versagt. Bereits starke Schwingungen oder auffällige Verformungen können die Nutzung beeinträchtigen und Unsicherheit verursachen.

Besonders bei schlanken Konstruktionen aus Holz oder Stahl ist eine fachgerechte Dimensionierung wesentlich. Eine gestalterisch möglichst leichte Konstruktion darf nicht dazu führen, dass sich Treppenläufe oder Stufen bei normaler Nutzung unangenehm bewegen.

Bei bestehenden Treppen können Veränderungen ebenfalls relevant werden. Werden Bauteile entfernt, Anschlüsse verändert oder schwere neue Beläge eingebaut, sollte geprüft werden, ob die ursprüngliche Konstruktion weiterhin für die veränderte Situation geeignet ist.

2. Verkehrssicherheit: Treppen müssen sicher begehbar sein

Die Verkehrssicherheit ist im Alltag besonders deutlich wahrnehmbar. Treppen gehören zu den Bereichen eines Gebäudes, in denen Höhenunterschiede bei jedem einzelnen Schritt überwunden werden. Bereits kleine Planungs- oder Ausführungsfehler können deshalb das Risiko eines Fehltritts erhöhen.

Eine verkehrssichere Treppe zeichnet sich nicht durch ein einziges Merkmal aus. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel aus Treppengeometrie, Laufbreite, Stufen, Podesten, Handläufen, Geländern, Oberflächen und angrenzenden Bauteilen.

Von zentraler Bedeutung ist ein gleichmäßiger Bewegungsablauf. Werden innerhalb eines Treppenlaufs plötzlich unterschiedliche Stufenhöhen oder ungewöhnliche Auftrittsflächen wahrgenommen, kann der gewohnte Schrittrhythmus gestört werden. Gerade kleine Abweichungen sind tückisch, weil sie optisch kaum auffallen, beim Gehen jedoch unerwartet auftreten.

Steigung und Auftritt bestimmen den Gehkomfort

Zwei zentrale Begriffe bei der Treppenplanung sind Steigung und Auftritt. Die Steigung beschreibt vereinfacht den vertikalen Höhenunterschied zwischen aufeinanderfolgenden Trittflächen. Der Auftritt bezeichnet die für den Schritt maßgebliche horizontale Tiefe.

Beide Größen stehen unmittelbar miteinander in Verbindung. Sehr hohe Stufen in Kombination mit einem kleinen Auftritt ergeben eine steile Treppe. Sehr niedrige Stufen mit außergewöhnlich großen Auftritten können dagegen einen unnatürlichen Schrittrhythmus erzeugen.

Deshalb werden Treppen nicht allein anhand der verfügbaren Grundfläche geplant. Geschosshöhe, Anzahl der Steigungen und verfügbare Lauflänge müssen gemeinsam betrachtet werden.

Für die tatsächlichen Grenzmaße ist entscheidend, um welche Treppenart und Gebäudesituation es sich handelt. Die DIN 18065 unterscheidet unter anderem zwischen baurechtlich notwendigen und nicht notwendigen Treppen und enthält für ihren Anwendungsbereich entsprechende Hauptmaße.

Gleichmäßige Stufen reduzieren Stolpergefahren

Bei einer gut geplanten Treppe stellt sich nach wenigen Schritten ein Bewegungsrhythmus ein. Der nächste Fuß wird nahezu automatisch auf der erwarteten Höhe und Position aufgesetzt. Genau deshalb besitzt die Maßhaltigkeit der einzelnen Stufen eine so große Bedeutung.

Unregelmäßigkeiten können beispielsweise durch fehlerhafte Rohbaumaße, nachträglich aufgebrachte Bodenbeläge oder unzureichend berücksichtigte Aufbauhöhen entstehen. Besonders der Übergang vom fertigen Fußboden zur ersten oder letzten Stufe verdient Aufmerksamkeit.

Wird eine Treppe auf Grundlage des Rohbodens geplant, während später ein mehrschichtiger Bodenaufbau hinzukommt, kann sich die tatsächliche Höhe der ersten oder letzten Steigung verändern. Eine sorgfältige Treppenplanung berücksichtigt deshalb die endgültigen Fertigmaße.

Ausreichende Treppenlaufbreite schafft Sicherheit

Neben der Stufengeometrie spielt die nutzbare Treppenlaufbreite eine wichtige Rolle. Sie bestimmt, welcher Bereich tatsächlich für das Begehen der Treppe zur Verfügung steht.

Bei notwendigen Treppen muss die nutzbare Breite für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. Welche Mindestmaße einzuhalten sind, lässt sich deshalb nicht für jede Treppe mit einer einzigen pauschalen Zahl beantworten. Gebäudeart und Nutzung sind entscheidend.

Eine Treppe innerhalb eines Einfamilienhauses unterliegt teilweise anderen Vorgaben als eine notwendige Treppe in einem größeren Gebäude. Noch einmal andere Anforderungen können für Sonderbauten gelten, beispielsweise für Versammlungsstätten, Schulen oder bestimmte Arbeitsstätten.

Bei der Planung sollte außerdem zwischen der gesamten konstruktiven Breite und der tatsächlich nutzbaren Laufbreite unterschieden werden. Bauteile, Einbauten oder andere Hindernisse können den praktisch verfügbaren Bereich beeinflussen.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei nachträglichen Veränderungen erforderlich. Der Einbau zusätzlicher Einrichtungen in einem bestehenden Treppenraum darf die Funktion einer notwendigen Treppe nicht unzulässig beeinträchtigen. Das betrifft beispielsweise Treppenlifte oder andere Bauteile, die in das erforderliche Lichtraumprofil beziehungsweise die nutzbare Breite hineinragen können.

Handläufe geben Halt und Orientierung

Ein sicherer Handlauf erfüllt mehrere Aufgaben gleichzeitig. Er unterstützt beim Hinauf- und Hinabgehen, kann einen Fehltritt abfangen und bietet Orientierung entlang des Treppenlaufs.

LESEN:  Riss in der Autoscheibe

Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sehen für Treppen feste und griffsichere Handläufe vor. Abhängig von der Verkehrssicherheit können Handläufe auf beiden Seiten oder zusätzliche Zwischenhandläufe erforderlich werden.

Ein Handlauf sollte nicht lediglich als gestalterisches Zubehör betrachtet werden. Seine Form, Position und Befestigung beeinflussen unmittelbar, ob er im entscheidenden Moment tatsächlich gegriffen werden kann.

Problematisch sind beispielsweise Konstruktionen, die zwar optisch wie ein Handlauf wirken, aufgrund ihrer Abmessungen oder Form aber schlecht umfasst werden können. Ebenso wenig hilfreich ist ein stabiler Handlauf, wenn er ungünstig positioniert oder nicht ausreichend befestigt wurde.

In Gebäuden mit Anforderungen an barrierefreie Erschließung kommen zusätzliche Vorgaben hinzu. Dort können unter anderem die durchgängige Nutzbarkeit und eine geeignete Gestaltung der Handläufe eine weitergehende Bedeutung erhalten.

Geländer und Umwehrungen schützen vor Absturz

Wo seitlich einer Treppe eine Absturzgefahr besteht, müssen geeignete Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Geländer und andere Umwehrungen sollen verhindern, dass Personen seitlich vom Treppenlauf oder von einem Podest abstürzen.

Dabei zählt nicht nur die Höhe der Umwehrung. Auch Konstruktion, Öffnungen und Befestigung müssen zur jeweiligen Nutzung passen.

Eine optisch filigrane Geländerkonstruktion kann grundsätzlich möglich sein, sofern die einschlägigen Anforderungen erfüllt werden. Problematisch wird eine Gestaltung dann, wenn große Öffnungen, ungeeignete horizontale Elemente oder eine schwache Verankerung zusätzliche Gefahren verursachen.

Besonders sorgfältig sollte die Ausführung in Gebäuden betrachtet werden, in denen regelmäßig Kinder verkehren. Neben dem unmittelbaren Absturzschutz kann dort die Frage eine Rolle spielen, ob die Konstruktion leicht beklettert werden kann oder Öffnungen ungünstige Abmessungen besitzen.

Auch bei Geländern gilt deshalb: Gestaltung und Sicherheit dürfen nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Eine architektonisch anspruchsvolle Treppe kann gleichzeitig sicher ausgeführt werden, wenn die Schutzanforderungen bereits während der Planung berücksichtigt werden.

Rutschhemmung und erkennbare Stufen

Die sicherste Treppengeometrie verliert einen Teil ihrer Wirkung, wenn die Oberfläche bei normaler Nutzung keinen ausreichenden Halt bietet. Die Materialwahl muss deshalb zur jeweiligen Umgebung passen.

Bei Außentreppen spielen Regen, Schnee, Frost und eingetragener Schmutz eine besondere Rolle. Sehr glatte Oberflächen können unter diesen Bedingungen problematisch werden. Im Innenbereich können polierte Materialien oder ungeeignete Beschichtungen ebenfalls die Trittsicherheit beeinträchtigen.

Neben der Oberfläche beeinflusst die optische Wahrnehmbarkeit der Stufen das sichere Begehen. Stufenkanten sollten ausreichend erkennbar sein. Ungünstige Lichtverhältnisse, starke Spiegelungen oder optisch kaum voneinander unterscheidbare Tritt- und Setzstufen können die Orientierung erschweren.

Besondere Anforderungen können in öffentlich zugänglichen und barrierefrei zu gestaltenden Gebäuden entstehen. Dort ist nicht ausschließlich die Nutzung durch Personen ohne Einschränkungen maßgeblich. Auch Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder anderen Mobilitätseinschränkungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden.

Türen dürfen keine zusätzliche Gefahr erzeugen

Die Umgebung einer Treppe ist Bestandteil der Sicherheitsbetrachtung. Besonders relevant sind Türen unmittelbar vor einem Treppenlauf.

Eine Tür, die in Richtung einer Treppe aufschlägt, darf nicht dazu führen, dass beim Öffnen unmittelbar eine Stufe betreten oder eine Person auf der Treppe gefährdet wird. Das Bauordnungsrecht sieht deshalb bei entsprechenden Situationen einen ausreichenden Treppenabsatz zwischen Tür und Treppe vor.

Der Hintergrund ist unmittelbar nachvollziehbar: Eine Person konzentriert sich beim Öffnen einer Tür zunächst auf Türblatt und Durchgang. Beginnt direkt dahinter eine abwärtsführende Treppe, entsteht ein erhebliches Fehltrittsrisiko.

Podeste sind daher keine beliebigen Restflächen. Sie schaffen Bewegungsraum, ermöglichen Richtungsänderungen und können Treppenläufe sinnvoll gliedern.

3. Brandschutz: Treppen als Bestandteil des Rettungswegs

Die dritte wesentliche Anforderung gewinnt vor allem bei notwendigen Treppen besondere Bedeutung. Eine notwendige Treppe dient nicht lediglich dem alltäglichen Geschosswechsel, sondern gehört zum baurechtlich erforderlichen Rettungsweg.

Damit verändert sich ihre Funktion erheblich. Im Brandfall muss sie dazu beitragen, dass Personen das Gebäude verlassen können. Gleichzeitig kann sie den Einsatzkräften als Zugang zu betroffenen Bereichen dienen.

Aus diesem Grund stellen die Bauordnungen an notwendige Treppen und notwendige Treppenräume besondere Anforderungen.

Nicht jede Treppe eines Gebäudes ist automatisch eine notwendige Treppe. Zusätzliche repräsentative Treppen, interne Verbindungstreppen oder bestimmte Treppen innerhalb einzelner Nutzungseinheiten können baurechtlich anders eingeordnet werden.

Notwendige Treppen müssen ausreichend lange nutzbar bleiben

Das zentrale brandschutztechnische Schutzziel besteht darin, den Rettungsweg im Brandfall ausreichend lange zu erhalten. Bei notwendigen Treppen betrifft dies sowohl die Konstruktion der Treppe als auch ihre räumliche Umgebung.

Abhängig von der Gebäudeklasse werden Anforderungen an die tragenden Teile notwendiger Treppen gestellt. Die konkrete Ausführung kann sich deshalb zwischen kleineren Wohngebäuden und größeren Gebäuden erheblich unterscheiden.

Hinzu kommt der notwendige Treppenraum. Nach dem System der Musterbauordnung müssen notwendige Treppen zur Sicherstellung der Rettungswege grundsätzlich in einem eigenen durchgehenden Treppenraum liegen. Für bestimmte Gebäudesituationen und Treppen bestehen Ausnahmen.

Der notwendige Treppenraum soll die Treppe gegenüber einem Brand in anderen Gebäudebereichen schützen. Anforderungen an Wände, Öffnungen, Türen und weitere Bauteile dienen dem Ziel, Feuer und Rauch nicht ungehindert in den Rettungsweg eindringen zu lassen.

Materialwahl und Gebäudeklasse hängen zusammen

Die Aussage, Treppen müssten generell aus nichtbrennbaren Materialien bestehen, wäre zu pauschal. Eine Holztreppe ist keineswegs automatisch unzulässig.

Welche brandschutztechnischen Anforderungen an die tragenden Teile einer notwendigen Treppe gestellt werden, hängt unter anderem von der Gebäudeklasse und der konkreten Einbausituation ab. Kleinere Wohngebäude können anders behandelt werden als größere Gebäude.

Deshalb muss bereits in der Planungsphase geklärt werden, welche Funktion die Treppe besitzt. Erst danach lässt sich beurteilen, welche Anforderungen an Konstruktion und Baustoffe bestehen.

Gerade bei Umbauten kann diese Unterscheidung entscheidend werden. Eine vorhandene Treppe kann konstruktiv problemlos funktionieren, während eine Nutzungsänderung des Gebäudes neue Anforderungen an Rettungswege oder Brandschutz auslöst.

Notwendige und nicht notwendige Treppen unterscheiden

Für das Verständnis der Anforderungen ist die Unterscheidung zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen zentral.

Eine notwendige Treppe wird benötigt, um einen vorgeschriebenen Rettungsweg herzustellen. Entsprechend streng sind die Anforderungen an ihre sichere Nutzbarkeit.

Eine nicht notwendige Treppe ist dagegen eine zusätzliche Treppenverbindung. Das bedeutet keinesfalls, dass sie unsicher ausgeführt werden darf. Auch eine solche Treppe muss den für sie geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die baurechtlichen Anforderungen können jedoch in einzelnen Punkten von denen einer notwendigen Treppe abweichen.

Ein typisches Beispiel ist eine zusätzliche interne Verbindung zwischen zwei Bereichen, obwohl der vorgeschriebene Rettungsweg bereits über eine andere Treppe sichergestellt wird.

Die Einstufung darf nicht allein anhand der Optik vorgenommen werden. Ob eine Treppe notwendig ist, ergibt sich aus dem Erschließungs- und Rettungswegkonzept des Gebäudes.

Welche Rolle spielt die DIN 18065?

Bei der Planung von Gebäudetreppen gehört die DIN 18065 zu den zentralen technischen Regelwerken. Sie behandelt Gebäudetreppen und legt unter anderem Begriffe, Messregeln, Hauptmaße und Toleranzen fest.

Damit wird ein wesentlicher Teil der praktischen Treppenplanung vereinheitlicht. Begriffe wie Treppenlauf, Steigung, Auftritt, nutzbare Treppenlaufbreite oder Podest benötigen eindeutige Definitionen und Messregeln, damit Planung und Ausführung nach denselben Kriterien beurteilt werden können.

Allerdings darf eine DIN-Norm nicht isoliert von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften betrachtet werden. Das deutsche Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Maßgeblich sind daher die jeweils geltende Landesbauordnung und die dort eingeführten Technischen Baubestimmungen sowie gegebenenfalls Sonderbauvorschriften.

LESEN:  *Fest installierte Blitzer

Zusätzliche Regelwerke können hinzukommen, wenn beispielsweise öffentlich zugängliche Gebäude, Arbeitsstätten oder Sonderbauten geplant werden.

Daraus ergibt sich eine wichtige praktische Konsequenz: Einzelne im Internet gefundene Maßangaben sind keine verlässliche Grundlage für jede Treppenplanung. Ein Wert kann für eine bestimmte Treppenart korrekt sein und in einer anderen Gebäudesituation dennoch nicht ausreichen.

Barrierefreiheit stellt zusätzliche Anforderungen

Barrierefreies Bauen erweitert die Betrachtung der Treppensicherheit. Eine Treppe allein kann einen Höhenunterschied für Rollstuhlnutzer nicht barrierefrei überwinden. Wo eine barrierefreie vertikale Erschließung vorgeschrieben ist, werden deshalb andere Lösungen wie geeignete Aufzüge oder Rampen benötigt.

Trotzdem enthält die barrierefreie Planung Anforderungen an Treppen. Hintergrund ist, dass Treppen auch von Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Sehfähigkeit genutzt werden.

Dabei gewinnen gut erfassbare Stufen, geeignete Handläufe, kontrastreiche Gestaltung und nachvollziehbare Bewegungsabläufe an Bedeutung. Für öffentlich zugängliche Gebäude und andere barrierefrei zu gestaltende Bereiche sind insbesondere die einschlägigen Regelungen der DIN-18040-Reihe relevant.

Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit überschneiden sich damit an mehreren Stellen. Eine klar erkennbare Stufenkante kann beispielsweise Personen mit eingeschränktem Sehvermögen unterstützen und gleichzeitig die allgemeine Wahrnehmbarkeit einer Treppe verbessern.

Typische Fehler bei der Planung von Treppen

Viele Probleme entstehen nicht durch einen einzigen großen Planungsfehler, sondern durch mehrere kleine Abweichungen.

Besonders kritisch sind falsch berücksichtigte Fußbodenaufbauten. Wird die Treppe anhand unfertiger Rohbaumaße geplant, ohne die späteren Beläge einzubeziehen, können am Antritt oder Austritt abweichende Steigungshöhen entstehen.

Ein weiterer häufiger Schwachpunkt liegt in der verfügbaren Grundfläche. Soll eine große Geschosshöhe auf einer möglichst kleinen Fläche überwunden werden, wird die Treppe schnell zu steil. Eine nachträgliche Korrektur ist oft schwierig, weil Treppenöffnung, Wände und angrenzende Räume bereits festgelegt sind.

Auch Geländer und Handläufe werden bei gestalterisch geprägten Entwürfen gelegentlich zu spät berücksichtigt. Dadurch entstehen Konstruktionen, bei denen Sicherheitsbauteile nachträglich in eine bereits festgelegte Gestaltung integriert werden müssen.

Bei notwendigen Treppen ist außerdem jede nachträgliche Einengung kritisch zu prüfen. Einbauten, Dekorationen, technische Einrichtungen oder abgestellte Gegenstände können die Funktion des Rettungswegs beeinträchtigen.

So entsteht eine sichere Treppenplanung

Eine zuverlässige Treppenplanung beginnt mit der Nutzung und nicht mit der gewünschten Optik. Zunächst muss feststehen, welche Geschosse verbunden werden und welche baurechtliche Funktion die Treppe übernimmt.

Anschließend werden die maßgeblichen Vorschriften bestimmt. Dabei sind Gebäudeart, Gebäudeklasse, Bundesland und mögliche Sonderbauvorschriften zu berücksichtigen. Erst danach können Geschosshöhe, Anzahl der Steigungen, Treppenlauf, Auftritt und erforderliche Breiten belastbar festgelegt werden.

Danach folgt die konstruktive Planung. Material, Tragwirkung, Anschlüsse, Podeste, Geländer und Handläufe müssen als Gesamtsystem funktionieren.

Ebenso wichtig ist die Abstimmung mit dem Ausbau. Fertige Fußbodenhöhen auf beiden Geschossen müssen bekannt sein, damit die Stufen nach Abschluss aller Arbeiten gleichmäßig ausgebildet sind.

Bei notwendigen Treppen kommt die brandschutztechnische Betrachtung hinzu. Treppenraum, angrenzende Bauteile, Türen und Rettungswegführung dürfen nicht unabhängig voneinander geplant werden.

Eine frühzeitige Koordination verhindert, dass Sicherheitsanforderungen erst auf der Baustelle berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen sind bei Treppen häufig aufwendig, weil schon geringe Maßänderungen Auswirkungen auf den gesamten Treppenlauf haben können.

Anforderungen unterscheiden sich nach Gebäude und Nutzung

Eine allgemeingültige Standardtreppe für sämtliche Gebäude existiert nicht. Schon zwischen einem Einfamilienhaus und einem öffentlich zugänglichen Gebäude können erhebliche Unterschiede bestehen.

Bei Wohngebäuden mit wenigen Nutzungseinheiten bestehen teilweise Erleichterungen. In größeren Wohngebäuden gewinnen Rettungswegführung, notwendige Treppen und notwendige Treppenräume stärker an Bedeutung.

Öffentlich zugängliche Gebäude können zusätzliche Anforderungen an Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit aufweisen. Bei Arbeitsstätten sind neben dem Bauordnungsrecht weitere arbeitsschutzrechtliche Regelungen zu berücksichtigen.

Für Sonderbauten können nochmals besondere Vorschriften gelten. Schulen, Versammlungsstätten oder andere Gebäude mit großen Personenzahlen stellen aufgrund ihrer Nutzung andere Anforderungen an Verkehrs- und Rettungswege als ein privates Wohnhaus.

Deshalb sollte eine fachlich korrekte Beurteilung niemals allein mit der Frage beginnen, wie breit oder wie steil „eine Treppe“ sein darf. Zuerst muss geklärt werden, welche Treppe in welchem Gebäude für welchen Zweck geplant wird.

FAQ zu den Anforderungen an Treppen

Warum müssen Treppenstufen möglichst gleichmäßig ausgeführt werden?

Der menschliche Bewegungsablauf passt sich beim Begehen einer Treppe sehr schnell an die wiederkehrende Stufenfolge an. Unerwartete Höhenunterschiede können diesen Rhythmus stören und dadurch Fehltritte begünstigen. Besonders kritisch sind Abweichungen am Antritt und Austritt, die beispielsweise durch nachträglich veränderte Bodenaufbauten entstehen können. Maßhaltigkeit und korrekte Fertigmaße sind deshalb wesentliche Bestandteile einer sicheren Treppenausführung.

Welche Vorschriften gelten bei einer Treppensanierung?

Bei einer Sanierung hängt die Beurteilung stark vom Bestand und vom Umfang der geplanten Veränderung ab. Neben der jeweiligen Landesbauordnung können Technische Baubestimmungen, Anforderungen an den Bestandsschutz sowie weitere Vorschriften relevant sein. Werden Nutzung, Rettungswegführung oder wesentliche Bauteile verändert, kann eine weitergehende Prüfung erforderlich werden. Eine pauschale Übertragung sämtlicher Anforderungen eines Neubaus auf jede bestehende Treppe ist ebenso wenig sachgerecht wie die Annahme, bei Bestandsgebäuden seien grundsätzlich keine aktuellen Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.

Darf eine Treppe komplett ohne Geländer gebaut werden?

Das hängt von der konkreten Situation und insbesondere von der vorhandenen Absturzgefahr ab. Wo eine Absturzsicherung erforderlich ist, kann aus gestalterischen Gründen nicht beliebig darauf verzichtet werden. Die Anforderungen an Umwehrungen ergeben sich aus den einschlägigen bauordnungsrechtlichen und technischen Vorgaben. Bei offenen Treppenseiten ist deshalb bereits während der Planung zu klären, welche Absturzsicherung erforderlich ist.

Was muss bei Außentreppen zusätzlich berücksichtigt werden?

Außentreppen sind stärkeren Witterungseinflüssen ausgesetzt. Niederschlag, Frost, Schnee, Feuchtigkeit und Verschmutzungen können die Trittsicherheit und Dauerhaftigkeit beeinflussen. Materialien, Oberflächen, konstruktive Details und Entwässerung müssen deshalb zur Außenanwendung passen. Dient eine Außentreppe zugleich als notwendige Treppe beziehungsweise als Bestandteil eines Rettungswegs, kommen zusätzliche bauordnungsrechtliche und brandschutztechnische Anforderungen hinzu.

Können alte Treppen trotz ungewöhnlicher Maße zulässig sein?

Bei bestehenden Gebäuden kann die rechtliche Situation von einem Neubau abweichen. Entscheidend sind unter anderem Errichtungszeitpunkt, damalige Genehmigung, später vorgenommene Änderungen, heutige Nutzung und mögliche Gefahren. Ungewöhnliche Maße bedeuten daher nicht automatisch, dass eine bestehende Treppe unzulässig ist. Bei wesentlichen Umbauten, Nutzungsänderungen oder erkennbaren Sicherheitsproblemen kann jedoch eine fachliche und gegebenenfalls bauordnungsrechtliche Bewertung erforderlich werden.

Warum ist der fertige Fußboden für die Treppenplanung so wichtig?

Treppenmaße beziehen sich auf den tatsächlich nutzbaren Endzustand. Estrich, Fliesen, Parkett, Naturstein oder andere Bodenbeläge verändern die fertigen Höhen. Werden diese Schichten bei der Planung nicht korrekt berücksichtigt, kann insbesondere die erste oder letzte Steigung von den übrigen Stufen abweichen. Deshalb sollten die endgültigen Fußbodenhöhen beider verbundenen Ebenen bereits bei der Treppenberechnung feststehen.

Wann sollte eine bestehende Treppe fachlich überprüft werden?

Eine Überprüfung ist besonders sinnvoll, wenn sich Stufen oder Geländer bewegen, tragende Bauteile sichtbare Schäden zeigen, Verbindungen locker sind, starke Verformungen auftreten oder die Treppe nach einem Umbau verändert wurde. Gleiches gilt bei einer Nutzungsänderung des Gebäudes oder wenn die Treppe künftig eine andere Funktion innerhalb der Erschließung oder des Rettungswegs übernehmen soll. Bei tragwerks- oder brandschutzrelevanten Fragen ist eine fachkundige Beurteilung erforderlich.