Nebenkostenabrechnung Fristen – Bis wann?

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Nebenkostenabrechnung Fristen - Bis wann?

Irgendwann kommt in dem Leben eines jeden Menschen der Moment, an dem man auf eigenen Beinen steht und auszieht. Für die meisten Menschen geht es im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung zuerst in eine Mietwohnung, meistens mit der Hoffnung sich irgendwann vergrößern zu können. Wenn man eine Wohnung anbietet, muss man sich bald auch mit den Nebenkosten auseinandersetzen und diese bezahlen.

Ein Teil dieser Nebenkosten ist auch die Nebenkostenabrechnung, die einen Überblick über die Details gibt. Doch was beinhalten Nebenkosten eigentlich und bis wann muss man die dazugehörige Nebenkostenabrechnung erstellt worden sein?

Was beinhaltet die Nebenkosten?

Bei Nebenkosten handelt es sich um eine separate Abrechnung bzw. Berechnung von Dingen abseits der Miete. In der Regel handelt es sich dabei um Wasser, Heizkosten sowie Dienste wie z.B. eine Reinigungskraft oder auch den Müllwagen, der die Mülltonnen entleert. Die Kosten für das Wasser werden im Übrigen in kaltes und warmes Wasser aufgeteilt, da hier ein anderer Preis existiert. Warmes Wasser ist deutlich teurer als kaltes Wasser, weshalb der Verbrauch separat betrachtet wird. Wie viele Aspekte bei den Nebenkosten letztendlich mit einfließen, kommt letztendlich auf das Haus an. Wenn das Haus keine Reinigungskraft hat, wird diese natürlich nicht berechnet.


Die Nebenkosten sind ein konstanter Faktor in Mietwohnungen und auch in anderen Immobilien. Es handelt sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben oder z.B. Reparaturen etc. Diese sind Ausnahmen und werden ebenfalls separat berechnet.


Nebenkosten bezahlt man jeden Monat und die Kosten können sich auch verändern. Um die Abrechnung jedoch zu vereinfachen, ist es in Deutschland mittlerweile so, dass man einen Festpreis bezahlt und am Ende des Jahres geschaut wird, ob dies sich mit dem Verbrauch deckt oder nicht. Ist dies nicht der Fall, so muss der Mieter nachzahlen und wenn man über das Jahr zu viel Nebenkosten gezahlt hat, so kann man auch einen Betrag wiederbekommen.
Die Stromkosten sind in der Regel separat und gehören nicht mit zu den Nebenkosten, da die Abrechnung hier über ein Stromnetz der jeweiligen Stadt geht. Finanzwissen gibt es hier, für all jene, die mehr Informationen zum Thema Nebenkostenabrechnung erfahren wollen.

Wozu gibt es die Nebenkostenabrechnung?

Wie bereits erwähnt richtet sich die Höhe der Nebenkostenabrechnung nach dem Verbrauch des Mieters bzw. Bewohners. Auch wenn man das Jahr über z.B. einen Festpreis zahlt, so wird am Ende des Jahres trotzdem abgerechnet und geschaut, ob die Summe sich mit dem tatsächlichen Verbrauch deckt. Damit der Mieter hier ebenfalls einen Einblick hinein hat und der Vermieter nicht beschuldigt werden kann, sich Geld in die Tasche zu stecken, gibt es die Nebenkostenabrechnung. Hier ist alles niedergeschrieben und der Mieter kann so schauen, wie sich sein Preis oder seine Nachzahlung zusammensetzt und gegebenenfalls mit dem Vermieter sprechen oder erfahren, wo er im folgenden Jahr besser sparen kann. Weiteres Finanzwissen gibt es hier, falls Sie auch in anderen Bereichen gekonnt finanzieren und sparen wollen.

Nebenkostenabrechnung bis wann muss es fertig sein?

Für die schriftliche Abrechnung gibt es eine Frist, die man einhalten sollte. Eine Nebenkostenabrechnung darf nämlich nicht mehr als 12 Monate umfassen, sprich ein komplettes Jahr. Dem Mieter steht demnach nach 12 Monaten eine schriftliche Abrechnung zu und eine Überprüfung dessen, ob alle Preise richtig berechnet worden sind oder man das Jahr über vielleicht sogar zu viel gezahlt hat.


Damit es einfacher ist, erstellen die meisten Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für ein Jahr, also vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12. Andere hingegen nehmen den Tag des unterschriebenen Mietvertrages als Ausgangspunkt und zählen von da an 12 Monate. Auch dies ist zulässig.