KFW Kredit vorzeitig ablösen – Was es zu beachten gilt

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KFW Kredit vorzeitig ablösen

KFW Kredit ablösen

Die KFW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt vor allem jungen Unternehmen und Existenzgründern attraktive Darlehen, die für den Aufbau des Unternehmens und notwendige Investitionen genutzt werden können. Auch erfolgreiche Unternehmen profitieren häufig von den Krediten der KFW. Wie bei jedem anderen Darlehen, muss auch ein KFW Kredit in vertraglich vereinbarten Raten getilgt werden. Dem Kreditnehmer steht allerdings auch bei der KFW ein Sondertilgungsrecht zur Verfügung, wenn er den KFW Kredit vorzeitig ablösen möchte. Auch Privatpersonen können einen Kredit der KFW Bank in Anspruch nehmen, etwa wenn es darum geht, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen.

Vorzeitig den KFW Kredit ablösen

Wer einen KFW Kredit vorzeitig ablösen möchte, muss dabei nur wenige Punkte beachten. Der KFW Kredit kann während des Vertragszeitraums vom Kreditnehmer zu jedem Zeitpunkt entweder teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden. Dafür muss wie folgt vorgegangen werden. Bei der Einrichtung des Darlehens erhält der Antragsteller ein Darlehenskonto. Auf dieses muss er die Raten für die gewünschte Tilgung des KFW Kredits dann überweisen.

Die entsprechenden Überweisungsdaten, also IBAN und BIC finden sich auf jedem Darlehenskontoauszug, den der Kreditnehmer regelmäßig von der KFW erhält. Um den KFW Kredit vorzeitig ablösen zu können, müssen auf dem Überweisungsträger verschiedene Daten eingetragen werden. Als Empfänger ist KFW Frankfurt einzutragen. Damit die KFW die Zahlung dann auch richtig zuordnen kann, ist im Feld des Verwendungszwecks die eigene Darlehenskontonummer anzugeben. Einen Darlehenskontoauszug versendet die KFW übrigens nur zweimal jährlich, immer im April und Oktober eines Jahres.

Worauf vorher geachtet werden sollte

Einen Punkt gibt es allerdings beim Anschluss eines Kredits der KFW zu beachten. Nicht auf jeden Kredit, den die KFW in ihrem Portfolio hat, wird auch ein Sondertilgungsrecht gewährt. Der Kreditnehmer sollte sich also vor dem verbindlichen Abschluss eines Kreditvertrages ausdrücklich darüber informieren, ob es ein Sondertilgungsrecht gibt und ob man den KFW Kredit vorzeitig ablösen kann.

Gerade bei KFW Krediten, die sich auf das Wohnungseigentum beziehen, ist ein gewöhnliches Sondertilgungsrecht nicht möglich. Hier eröffnet die KFW lediglich die Möglichkeit, den Kredit auf einmal vorzeitig zurückzuzahlen. Allerdings wird in diesem Fall zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank erhoben.