Handwerker hat gepfuscht – Was tun?

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Aus Zeitgründen oder einfach, weil ihnen das nötige Talent fehlt, entscheiden sich viele Menschen dazu, mit bestimmten Arbeiten einen Handwerker zu beauftragen. So wird dieser etwa herangezogen, um die Spüle in der Küche zu reparieren oder um die Wände zu tapezieren.

Die Beauftragung eines Handwerkers geht zwar in den meisten Fällen vollkommen unproblematisch vonstatten, manchmal gibt es jedoch das böse Erwachen und der Wasserhahn in der Küche tropft stärker als vorher und die Wände sehen nun noch schlimmer aus. Hier hat der Handwerker eindeutig gepfuscht. Was viele Menschen nicht wissen, gegen einen Handwerker-Pfusch kann und sollte man sich wehren.

Handwerker gepfuscht? – Diese Aspekte sind zu beachten

Um seine Rechte als Verbraucher gegenüber dem Handwerker geltend zu machen, sollte vor der Abnahme des Projekts eine Mängelliste angefertigt werden. Diese kann dann nach der Abnahme als Beweis herangezogen werden. Auch wenn der Fehler eindeutig vom Handwerker ausgeht, liegt es am Verbraucher diesen zu beweisen. Daher sollte vor Auftragsausführung ein ordentlicher Vertrag zwischen beiden Parteien vereinbart und unterschrieben werden. In diesem sollten nicht nur etwaige Probleme festgehalten werden, sondern auch genaue Regelungen die Abnahme betreffend.

Das Recht auf Nachbesserung wahrnehmen

Das bürgerliche Gesetzbuch BGB legt in § 633 fest, dass der Verbraucher ein Recht auf Nachbesserung hat respektive, dass der professionelle Handwerksbetrieb dazu verpflichtet ist, sein „Werk“, also die beauftragte Tätigkeit mängelfrei abzugeben. Dieses Recht sollte der Kunde auch wahrnehmen, wenn das Arbeitsergebnis nach der Abnahme nicht zufriedenstellend ausfällt. Weiterhin legt der Gesetzgeber fest, dass der Handwerker bis zu zweimal gebeten werden darf, seine verpfuschte Arbeit auszubessern.

Außerdem wird dafür eine Frist bis zu 10 Tagen eingeräumt, in welcher die Nachbesserung zu erfolgen hat. Bei dringenden Problemen, etwa einem großen Wasserschaden oder der Tatsache, dass in der neuen Küche kein Anschluss funktioniert, ist der Handwerker sogar verpflichtet, die Verbesserung seiner Fehler sofort und umgehend vorzunehmen. Sollte bei einem dringend zu beseitigenden Mangel nicht sofort seitens des Handwerkers gehandelt werden, darf der Verbraucher sich an einen anderen Dienstleister wenden. Auch interessant: Werkbank kaufen – Worauf sollte man achten.

Die dafür entstehenden Kosten dürfen dann dem Handwerksbetrieb auferlegt werden, der den Pfusch zuvor verursacht hat. Mit schlecht arbeitenden Handwerkern muss also niemand leben, wenn er seine Rechte entsprechend wahrnimmt. Tipp: Fliesen entfernen im eigenen Wohnbereich ohne einen Handwerk… www.fliesen-entfernen.de