Wärmepumpen – smarte Heiztechnik im grünen Zeitalter

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Wärmepumpen – smarte Heiztechnik

Gebäudeenergiegesetz: Wärmepumpen sind mehr als Pflichterfüllung

Im Zuge der Energiewende sind Wärmepumpen in aller Munde. Doch noch immer können sich viele Menschen nichts Konkretes über diese Heiztechnik vorstellen. Sie ahnen, dass die Wärmepumpe irgendwie gut für das Klima sein muss. Weil ihnen das Verständnis fehlt, können sie diese Annahme aber nicht begründen. Dabei wird es allmählich Zeit, sich mit der Wärmepumpe auseinanderzusetzen. Denn seit Januar gilt das neue Gebäudeenergiegesetz, demnach Eigentümer zum Einbau einer Heizung verpflichtet sind, die zu mindestens 65 Prozent mit regenerativer Energie betrieben wird.

Übergangsregelungen gelten für Eigentümer von Bestandswohnungen, deren Heizung noch funktioniert. Die Regelung wurde gezielt auf Wärmepumpen zugeschnitten, die der Gesetzgeber mit „Habecks Heizungshammer“ ins Auge gefasst hat und die entsprechend förderfähig sind. Allerdings ist ebenfalls die Installation alternativer ökologischer Heizsysteme möglich, die dieses Kriterium erfüllen.

Funktionsweise einer Wärmepumpe

Wärmepumpen funktionieren nach dem umgekehrten Prinzip eines Kühlschranks auf Grundlage des 1852 entdeckten Joule-Thomson-Effekts, demnach Gase bei Druck ihre Temperatur verändern. Zu diesem Zweck wird eine regenerative Energiequelle, die je nach Auswahl Umgebungsluft, Grundwasser oder Erdwärme ist, durch einen geschlossenen Kreislauf geleitet. Der Wärmeträger ist eine Sole: ein Gemisch aus Wasser und einem Frostschutzmittel.

In diesem dauerhaften Wärmepumpenstrom wird auf verschiedene Weise Druck auf die Energiequelle ausgeübt: Sie verdampft, verdichtet sich, verflüssigt und entspannt. Im Endeffekt gibt die Wärmepumpe kontinuierlich Heizwärme an das Gebäude ab. Grundsätzlich klimaneutral ist die Wärmepumpe freilich nicht, denn der Kompressor, der die Verdichtung der Wärmequelle leistet, ist für seine Arbeit auf eine durchgängige Stromversorgung von Anbietern wie E.ON angewiesen.

Die Vorteile einer Wärmepumpe

Mit einer Wärmepumpe ist es möglich, die Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz umzusetzen. Ebenso erfreulich ist die Nutzung einer regenerativen Energiequelle, was unsere endlichen fossilen Ressourcen schont und die Emission von Treibhausgasen und anderen Umweltgiften vermeidet. Schon eine einfache Luftwärmepumpe kann aus einer Stromeinheit kWh rund drei Einheiten grünen Strom generieren. Bei einer Erdwärmepumpe und einer Grundwasserwärmepumpe erhöht sich der Wirkungsgrad der neuen Heiztechnologie auf etwa 4 kWh bzw. 5 kWh. Bei den Angaben handelt es sich um Orientierungswerte, denn Abweichungen sind je nach Typ und Qualität der Wärmepumpe möglich.

Darüber hinaus ist die Wärmepumpe die einzige Heizung, die kühlen kann. Die Nutzung einer Wärmepumpe als umweltfreundliche Klimaanlage ist unter der Voraussetzung einer reversiblen Funktionsweise möglich. Die Klimaanlage lässt sich in puncto Funktionalität mit einem Filter für die Luftreinigung und Ventilatoren für eine kontinuierliche Zugluft erweitern, um noch mehr Möglichkeiten zu haben, das ideale Raumklima zu erzeugen. Eine Wärmepumpe arbeitet zuverlässig und ist wartungsarm, sodass eine Wartung in einem Jahr ausreicht.

Die Nachteile einer Wärmepumpe

Wie erwähnt ist eine Wärmepumpe nicht grundsätzlich emissionsneutral, weil der Kompressor einer ständigen Stromzufuhr bedarf. Erst mit einem grünen Stromversorger wie E.ON kann die Wärmepumpe ökologisch einwandfrei werden. Hinzu kommt, dass die Wärmepumpe ihren Preis hat und Eigentümer mit Kosten zwischen 9.000 und 18.000 Euro zu rechnen haben.

Aufwendig ist zudem die Installation, und wer sich eine besonders leistungsstarke Wärmepumpe wünscht und zu diesem Zweck das Grundwasser oder die Erdwärme anzapft, benötigt eine Genehmigung von den örtlichen Behörden, die für den Umweltschutz und den Wasserkreislauf zuständig sind. Damit die Wärmepumpe effektiv ist, sollten Eigentümer auf eine gute Wärmedämmung achten. Dieser Aspekt ist vor allem in Altbauten wichtig.

Welche Wärmepumpe darf es sein?

Eine Luftwärmepumpe ist für jeden Eigentümer die zugänglichste Variante und die Errichtung ist hinsichtlich des Platzbedarf in den meisten Fällen möglich. Wer mehr als einen Wirkungsgrad von 3 kWh erzielen möchte, kann sich für eine Erdwärmepumpe (4 kWh) oder eine Grundwasserwärmepumpe (5 kWh) entscheiden, vorausgesetzt, es ist genügend Platz vorhanden und die Genehmigung wurde erteilt. Dabei ist der Platzbedarf für eine Erdwärmepumpe am höchsten, denn die Anlage benötigt im Extremfall die doppelte Fläche der zu beheizenden Fläche. Sie ist damit lediglich für Eigentümer mit Garten realisierbar.

Bei einer Grundwasserpumpe muss dafür mit 5 bis 20 Metern am tiefsten gegraben werden, um aus dem Grundwasser schöpfen zu können. Da die Anlage das Grundwasser nicht verschmutzen darf, ist die Genehmigung für diesen Bautyp am schwierigsten zu erreichen. Der Platzbedarf ist etwas geringer als bei einer Erdwärmepumpe. Zwischen den beiden Brunnen muss ein Abstand von durchschnittlich 15 Metern vorhanden sein. Auch hier sind je nach Geologie des Untergrundes Abweichungen möglich.