Psychotherapie Krankenkasse – Welche Leistungen werden übernommen ?

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Psychotherapie Krankenkasse : Ist es notwendig, dass sich ein Patient einer Psychotherapie unterzieht, dann verursacht die Behandlung durch einen Facharzt natürlich auch Kosten. Diese werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Allerdings müssen dafür verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So erfolgt eine Kostenübernahme nur im Krankheitsfall. Es muss also beim Patienten eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegen.

Zu den Erkrankungen, für welche die kompletten Behandlungskosten ( Psychotherapie Krankenkasse) übernommen werden zählen unter anderem, Angststörungen, Störungen des Essverhaltens, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen oder psychosomatische Störungen. Weiterhin kann sich der Betroffene bei einer diagnostizierten Verhaltensstörung, Zwangsstörung oder bei Vorliegen einer Sucht hinsichtlich der Kostenübernahme an die Krankenkasse wenden.

Um eine dieser Störungen – Erkrankungen nachzuweisen, muss sich der Patient einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Diese kann durch einen gewöhnlichen Hausarzt oder durch einen von den Krankenkassen zugelassenen Psychologen erfolgen. Weisen die psychischen Störungen kein zweifelsfrei diagnostizierbares Krankheitsbild auf, werden die  nicht getragen. Dazu zählen etwa Behandlungsformen wie Lebensberatung, Ehe- oder Erziehungsunterstützung.

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Diese Behandlungsverfahren werden von den Krankenkassen finanziell unterstützt

durch einen von den Krankenkassen zugelassenen Psychologen erfolgen. Weisen die psychischen Störungen kein zweifelsfrei diagnostizierbares Krankheitsbild auf, werden die Kosten nicht getragen. Dazu zählen etwa Behandlungsformen wie Lebensberatung, Ehe- oder Erziehungsunterstützung.

Diese Behandlungsverfahren werden von den Krankenkassen finanziell unterstützt

Welche Verfahren die Krankenkasse finanziert, orientiert sich immer an den aktuellen Richtlinien. Wichtig zu wissen ist, dass die Verfahren immer als wirtschaftlich und wissenschaftlich anerkannt gelten müssen. Aktuell zählen zu den geförderten Behandlungsverfahren die tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Behandlung, die Verhaltenstherapie sowie die analytische Psychotherapie. Behandlungsverfahren der systemischen Psychotherapie und die Gesprächstherapie für Erwachsene werden nicht getragen, da sie bislang noch nicht al erstattungsfähig eingestuft wurden.

Vorgehensweise bei der Antragstellung

Die Antragstellung auf die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung kann sich mitunter schwierig gestalten. Hat der Patient einen Facharzt gefunden, von welchem er sich behandeln lassen möchte, sollte er sich vor dem Erstgespräch allerdings über die finanziellen Modalitäten informieren. Manche Psychotherapeuten berechnen Kosten für das Erstgespräch oder verlangen einen Kostensatz, der über der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen liegt. Um die Kostenübernahme sicherzustellen sollte der Betroffene zunächst von den Krankenkassen zugelassene Psychotherapeuten in Wohnnähe kontaktieren und erfragen, ob ein Behandlungsplatz zur Verfügung steht.

Sollte es nicht möglich sein, die Therapie zeitnah bei einem zugelassenen Therapeuten zu beginnen, muss dies der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt werden. Sind diese Formalitäten geklärt, kann der Antrag auf Behandlung und Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Sollte es daraufhin zu einer Ablehnung durch die Krankenkasse kommen, sollte die Möglichkeit des Widerspruchs genutzt werden. Der Patient sollte noch wissen, dass er den Antrag auf Kostenerstattung stets selbst stellen muss und dass dies vor Beginn der Behandlung geschehen muss. Ansonsten kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht mehr gewährleistet werden.