Eigentumsvorbehalt und Wohnung: Was Käufer & Verkäufer wissen sollten

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Eigentumsvorbehalt und Wohnung: Was Käufer & Verkäufer wissen sollten

Eigentumsvorbehalt: Was ist das und wie funktioniert es? Wer eine Immobilie kauft, der wird vielleicht mit dem Begriff “Eigentumsvorbehalt” konfrontiert. Doch was ist genau darunter zu verstehen? Beim Eigentumsvorbehalt geht eine gekaufte Ware, ein Haus, Auto oder andere Dinge, direkt in den Besitz des Käufers über. Das Kaufobjekt gehört rechtlich gesehen jedoch immer noch dem Eigentümer, bis der neue Besitzer den vollen Kaufpreis gezahlt hat. Beim Kauf von Wohnungen, Wohnhäusern oder auch bei Fahrzeugen ist es häufiger der Fall, dass der Käufer zunächst eine Anzahlung leistet und das gekaufte Objekt direkt erhält, beziehungsweise nutzen kann. Sollte jedoch die weitere Zahlung ausbleiben, geht die Wohnung nicht in das Eigentum des Käufers über, sondern bleibt rechtlich gesehen im Besitz des Verkäufers.

Der Eigentumsvorbehalt wird im Kaufvertrag festgehalten und bildet so den gesetzlichen Rahmen für den Verkauf. In diesem sogenannten Sicherungsgeschäft, das üblicherweise beim Verkauf von Immobilien, beim Kauf von Elektronik oder Möbeln, oder auch beim Kauf von Neuwagen Anwendung findet, ist eine Absicherung für den Verkäufer.

Kurz und Knapp erklärt bedeutet der Eigentumsvorbehalt, dass der Käufer zwar im Besitz der Ware ist, jedoch der Verkäufer noch der Eigentümer der übergebenen Ware ist, solange bis der volle Kaufpreis gezahlt wurde. Daraus ergeben sich unterschiedliche Bedingungen für beide Seiten, wie zum Beispiel die regelmäßige Zahlung der vereinbarten Raten.

Eigentumsvorbehalt im Geschäftsverkehr: Tipps für Käufer & Verkäufer

Wird eine kostspielige Ware veräußern, kann ein Kauf unter Eigentumsvorbehalt für beide Seiten interessant sein. Der Käufer erhält seine Ware sofort, auch ohne den vollen Kaufpreis in einer Summe begleichen zu müssen. Dennoch kann er diese nutzen. Zum Beispiel kauft ein Interessent eine Wohnung mit der Eigentumsvorbehaltsklausel, so kann er direkt in die Wohnung einziehen und diese nutzen und zahlt den Kaufpreis nach und nach ab. Diese Ratenzahlung ist für viele Konsumenten eine Möglichkeit, auch kostspielige Wünsche realisieren zu können.

Welche Vorteile ergeben sich für den Verkäufer?

  • Ware kann schneller verkauft werden, wenn Ratenzahlung möglich ist
  • Rechtliche Absicherung, falls Kaufpreis nicht komplett gezahlt wird
  • Eigentum bleibt zunächst beim Verkäufer, bis der volle Kaufpreis gezahlt wird
  • Kreditsicherung gilt im internationalen Geschäftsverkehr
  • Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten, wenn Kaufpreis nicht gezahlt wird

Welchen Fehler kann man vermeiden?

Es gibt unterschiedliche Arten des Rechtsgeschäfts mit Eigentumsvorbehalt. Je nach Kaufsache ist es sinnvoll, die richtige Variante in den Kaufvertrag aufzunehmen. Beim Verkauf von Immobilien ist eine notarielle Beratung ohnehin wichtig, der Fachmann kann den Vertrag aufsetzen und auch weitere Wohnungstipps rund um den Verkauf erläutern. Es kann nämlich unter Umständen dazu kommen, dass die Vereinbarung erlischt, sofern man die falsche Variante im Kaufvertrag festgehalten hat.

Beispiel: A kauft ein Auto von B, A verkauft das Auto jedoch, ohne der rechtliche Eigentümer zu sein an Käufer C. Dieser glaubt, ein ordnungsgemäßes Rechtsgeschäft einzugehen, da er nichts vom Eigentumsvorbehalt zwischen A und B weiß. Die Ansprüche des ursprünglichen Besitzers B erlöschen gegenüber C, da diese beiden keinen Vertrag miteinander haben.

Welche Vorteile hat ein Käufer?

  • Der Käufer muss nicht direkt die volle Summe für den Kauf aufbringen
  • Die Kaufsache ist direkt zu nutzen

Eigentumsvorbehalt im Insolvenzfall: Was passiert mit meinen Waren?

Hat ein Käufer eine Immobilie gekauft und gerät der Verkäufer in ein Insolvenzverfahren, kann der Käufer darauf bestehen, dass die gekaufte Wohnung nicht in die Insolvenzmasse fällt. Als Käufer hat er die Möglichkeit, seinen Kaufpreis voll zu zahlen, sodass die Immobile in seinen Eigentum übergehen kann.