GEZ Gebühren: In diesen Fällen ist eine Befreiung zulässig

Updated on:

Für die Nutzung von Rundfunk und Fernsehen verlangt die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale in Deutschland von jedem Haushalt monatlich eine pauschale Abgabe. Liegen jedoch bestimmte finanzielle oder gesundheitliche Gründe vor, sodass diese Mediennutzung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, dann kann der Betroffene einen Antrag auf Befreiung respektive auf eine Ermäßigung der Gebühren stellen. Zu den Personen, die Anspruch auf eine GEZ Befreiung haben, zählen Empfänger von Sozialleistungen, wie etwa Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.

GEZ Gebühren – Befreiungsanspruch

Um den Befreiungsanspruch zu erhalten, ist ein aktueller Bescheid bei der Antragstellung beizulegen. Auch Personen, die sich in Ausbildung befinden, nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und entsprechende staatliche Leistungen beziehen, können einen Antrag auf GEZ Befreiung stellen. Liegen gewisse medizinische Einschränkungen vor, ist der Betroffene Taubblind oder bezieht Blindenhilfe, dann kann er sich ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Blinde Menschen, die lediglich das Blindengeld beziehen und vom Bezug der Blindenhilfe aufgrund ihrer Einkommenssituation ausgeschlossen sind, haben lediglich einen Anspruch auf eine Ermäßigung.

So wird der Antrag auf GEZ Befreiung gestellt

Um sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen, muss ein GEZ Befreiungsantrag gestellt werden. Dafür ist auf der Webseite www.Rundfunkbeitrag.de der Befreiungsantrag vollständig online auszufüllen und anschließend auszudrucken. Danach ist der Antrag noch mit einer Unterschrift zu versehen. Alle geforderten Nachweise, etwa für den Bezug von Sozialleistungen, sind dem Antrag beizulegen. Alle Unterlagen sind dann in einen Brief zu tun und postalisch an die GEZ zu übermitteln.

GEZ Befreiung – Anschrift

Die Post ist an die Adresse ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu richten. Die GEZ, die heute zwar nicht mehr so heißt, kann bei Fragen zum Antrag oder allgemeinen Themen aber auch anderweitig kontaktiert werden. Kontaktaufnahme ist etwa per E-Mail an die Adresse [email protected] oder telefonisch unter der Rufnummer 0221 / 50 61-0 möglich. Telefonisch stehen Interessenten die Mitarbeiter immer von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 07:00 und 19:00 Uhr zur Verfügung.

GEZ Befreiung – Alle Kontaktdaten im Überblick

Per Post: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Per Email: [email protected]

per Telefon: 0221 / 50 61-0